Vorlage - V15/664/BA
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Der Belange der Menschen mit Behinderungen wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 23.02.2015 wurde die zweite erneute öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund in der Zeit vom 04.05. bis 19.05.2015 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden. Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage beigefügt (s. Anlage 1 D). Sie haben zu keinen Änderungen des Bebauungsplanes geführt. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingabe von Privaten erfolgt ist.
Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1+2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1+2 BauGB und der erste erneuten Beteiligung gem. § 4a i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eingegangenen Eingaben wurde bereits abschließend durch die Gemeindevertretung am 08.12.2014 (ALLRIS Vorlagen Nr. V14/527/BA, dortige Anlagen: 1 A+B+C ) entschieden.
Im jetzigen Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die während der erneuten Auslegung nach § 4a BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 72 wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 D
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 72 nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | ANLAGE 1D Abwägung 2erneute Bet BP 72 (67 KB) | |||
2 | öffentlich | Planzeichnung BP72 (965 KB) | |||
3 | öffentlich | B-Plan 72 Text (78 KB) | |||
4 | öffentlich | Begründung BP 72 (143 KB) | |||
5 | öffentlich | Anlage zur Begründung Artenschutz (4601 KB) |