Vorlage - V16/875/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Die Gemeindevertretung hatte am 16.03.2015 die „Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wohncontainer Brandenbrooker Weg 14“ beschlossen.
Gem. Gebührenkalkulation v. 16.03.2015 betrug die gem. § 4 der Satzung zu zahlende Benutzungsgebühr 553,74 € pro Person und Monat.
Nachdem mir nun alle echten Zahlen aus dem Haushaltsjahr 2015 vorliegen, habe ich die Benutzungsgebühren für die Wohncontainer Brandenbrooker Weg 14 e neu kalkuliert.
Wie aus der anliegenden Neukalkulation v. 27.04.2016 zu ersehen, erhöht sich die Nutzungsentschädigung von 553,74 € pro Person auf 566,88 € pro Person und Monat.
Die durch die Neukalkulation notwendige Satzungsänderung soll zum 19.07.2016 (Tag nach der Sitzung der Gemeindevertretung) in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der „Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wohncontainer Brandenbrooker Weg 14“ wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Einnahmen beim PSK315410.4321010 im Jahr 2016 um ca. 300 €
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Kalkulation Wohncontainer Brandenbrooker Weg 14 e (61 KB) |