Vorlage - V16/923/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherung vom 21.09.2015 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 31, 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straßen Eichhörnchenweg und Rehsprung, südöstlich des Rensefelder Weges sowie südwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Bad Schwartau in der Zeit vom 12.10.- 12.11.2015 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.
Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschluss-empfehlung beigefügt (s. Anlage 1B*). Sie haben lediglich zu einigen redaktionellen Änderungen geführt, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) eingegangenen Ein-gaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.
Dieser Bebauungsplan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt wird.
Im jetzigen Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen.
* Die Satzungsunterlagen und Anlage 1B werden nachgereicht
Beschlussvorschlag:
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 31, 1. Änderung wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 31, 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straßen Eichhörnchenweg und Rehsprung, südöstlich des Rensefelder Weges sowie südwest-lich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Bad Schwartau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebau-ungsplanes Nr. 31, 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straßen Eichhörnchenweg und Rehsprung, südöstlich des Rensefelder Weges sowie südwestlich der Gemeindegrenze Sto-ckelsdorf / Bad Schwartau nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Be-kanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten einge-sehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Finanzielle Auswirkungen:Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | ||
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | ||
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | ||
Deckungsvorschlag: | ||
Anlagen Die Satzungsunterlagen und Anlage 1B werden nachgereicht
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1A (665 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 1B (707 KB) | |||
3 | öffentlich | B-Plan 31-1 (430 KB) | |||
4 | öffentlich | Begründung BP31-1 (537 KB) |