Vorlage - V16/980/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Die ursprüngliche Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen war am 01.01.1997 in Kraft getreten.
Satzungen verlieren gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit.
Das bisher geltende Satzungsrecht verliert damit ab dem 01.01.2017 ihre Gültigkeit und ist daher durch neues Recht zu ersetzen.
Die hier vorgelegte Satzung unterscheidet sich vom bisherigen Satzungsrecht durch geringfügige redaktionelle Änderungen. Neu eingefügt wurde § 4, der die Kosten für zusätzlichen Aufwand regelt, damit z.B. entstandene Kosten durch Leerfahrten beim Verursacher geltend gemacht werden können.
Die Höhe der Benutzungsgebühren wurde an das aktuelle Kalkulationsergebnis angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gebührensatzung wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 01 HKA-SGN (77 KB) |