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Vorlage - V16/980/KA  

Betreff: Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.11.2016 
20. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
12.12.2016 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Die ursprüngliche Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen war am 01.01.1997 in Kraft getreten.

 

Satzungen verlieren gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit.

 

Das bisher geltende Satzungsrecht verliert damit ab dem 01.01.2017 ihre Gültigkeit und ist daher durch neues Recht zu ersetzen.

 

Die hier vorgelegte Satzung unterscheidet sich vom bisherigen Satzungsrecht durch geringfügige redaktionelle Änderungen. Neu eingefügt wurde § 4, der die Kosten für zusätzlichen Aufwand regelt, damit z.B. entstandene Kosten durch Leerfahrten beim Verursacher geltend gemacht werden können.

 

Die Höhe der Benutzungsgebühren wurde an das aktuelle Kalkulationsergebnis angepasst.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührensatzung wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 01 HKA-SGN (77 KB)