Vorlage - V16/014/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 wurde auch die Annahme von Spenden durch Gebietskörperschaften neu geregelt.
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich der Bürgermeisterin. Über die Annahme entscheidet gemäß Hauptsatzung (§ 8 Abs. 2 Nr. 7) bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Bürgermeisterin, darüber hinaus die Gemeindevertretung. Hierzu erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht und leitet diesen der Gemeindevertretung zu. In dem Bericht sind alle Zuwendungen aufzuführen, die über 50,00 Euro hinausgehen.
Auch wenn es in dieser Vorschrift nicht explizit vorgesehen ist, hat dies gemäß Erlass des Innenministeriums in öffentlicher Sitzung zu geschehen (Transparenzgebot).
Nachfolgend aufgeführte Spenden wurden 2016 vereinnahmt:
Datum | Spender | Verwendungszweck | Betrag |
Kulturstiftung der Sparkasse Holstein | Herrenhauskonzerte | 500,00 € | |
Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung | Schaffung eines Integrationszentrums (Miete und Möblierung) | 12.000,00 € | |
(avisiert) | Fa. Famila | Soziale Zwecke | 1.500,00 € |
Die den Freiwilligen Feuerwehren zugewendeten Spenden sind in der Anlage aufgeführt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Spenden FF 2016 (106 KB) |