Seiteninhalt

Vorlage - V16/014/HA  

Betreff: Annahme von Spenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Sachstandsbericht
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Anhörung
12.12.2016 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

Begründung:

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 wurde auch die Annahme von Spenden durch Gebietskörperschaften neu geregelt.

 

Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich der Bürgermeisterin. Über die Annahme entscheidet gemäß Hauptsatzung (§ 8 Abs. 2 Nr. 7) bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Bürgermeisterin, darüber hinaus die Gemeindevertretung. Hierzu erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht und leitet diesen der Gemeindevertretung zu. In dem Bericht sind alle Zuwendungen aufzuführen, die über 50,00 Euro hinausgehen.

 

Auch wenn es in dieser Vorschrift nicht explizit vorgesehen ist, hat dies gemäß Erlass des Innenministeriums in öffentlicher Sitzung zu geschehen (Transparenzgebot).

 

Nachfolgend aufgeführte Spenden wurden 2016 vereinnahmt:

Datum

Spender

Verwendungszweck

Betrag

20.04.2016

Kulturstiftung der Sparkasse Holstein

Herrenhauskonzerte

500,00 €

03.11.2016

Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung

Schaffung eines Integrationszentrums (Miete und Möblierung)

12.000,00 €

01.12.2016

(avisiert)

Fa. Famila

Soziale Zwecke

1.500,00 €

 

Die den Freiwilligen Feuerwehren zugewendeten Spenden sind in der Anlage aufgeführt.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Spenden FF 2016 (106 KB)