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Vorlage - V17/048/BA  

Betreff: Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schuldt, Tanja
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
21.02.2017 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
20.03.2017 
26. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

Die betreffenden Straßen (siehe Anlage 1 - 4) befinden sich im Eigentum der Gemeinde Stockelsdorf und sollen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

 

 

Anlage/n: 4

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt  / Die Gemeindevertretung beschließt:

 

die nachstehend aufgeführten Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4)  innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Straße

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

Johannes-Grevsen-Straße

Stockelsdorf

3

187/19;  198/14;  187/18

An der Lohe

Stockelsdorf

3

1423

Friedrich-Ritzmann-Straße

Stockelsdorf

4

nord-südlich verlaufende Achse des Flurstückes 2/49;  1442

Gerhard-Hilgendorf-Straße

Stockelsdorf

4

ost-westlich verlaufende Achse des Flurstückes 2/49

 

Die o.g. Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.

 

Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lagepläne 1-4 (2390 KB)