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Vorlage - V17/067/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
20.03.2017 
26. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

Begründung:´

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat am 21.02.2017 das städtebauliche Planungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 80 beschlossen und im Interesse einer zeitnahen Baulandmobilisierung befürwortet, dass die Gemeindevertretung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, die Benachrichtigung der Behörden und die während der Beteiligung der Öffentlichkeit/der Behörden eingegangenen Stellungnahmen ohne weitere Vorberatung entscheidet.

 

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 14.07.2016 bis 21.07.2016 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 29.06.2016 bis zum 05.08.2016 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei                       (s. Anlage 1).

 

Zwischenzeitlich wurde der beiliegende Entwurf auf Grundlage des vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit beschlossenen städtebaulichen Planungskonzeptes  erarbeitet.

 

Das dem Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vorgestellte Planungskonzept wurde in zwei Punkten ergänzt bzw. geändert:

 

1)      Durch die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH wurde die Möglichkeit einer Fernwärmeversorgung untersucht. Auf Basis dieser Untersuchung besteht die Möglichkeit, den Kindergarten am Bahndamm (außerhalb des Geltungsbereiches gelegen) und die künftigen Neubaugrundstücke an ein zentrales Blockheizkraftwerk anzuschließen. Der Standort des Blockheizkraftwerkes inkl. Kessel und Pufferspeicher würde sich im nordwestlichen Geltungsbereich auf der Grünfläche angrenzend an die Straße Bahndamm befinden. Vor Errichtung ist hinsichtlich der Emissionen ein Ausbreitungsgutachten zu erstellen.                                                 Es wurde in der Planzeichnung eine entsprechende

„Fläche für Versorgungsanlagen: Fernwärme“ festgesetzt.

 

2)      Zu dem Planungskonzept wurde von den Wohnungsbauunternehmen aktuell mitgeteilt, dass zur Realisierung von Mehrfamilienhäusern für den sozialen Wohnungsbau ein klassisches Satteldach kontraproduktiv wäre.

   In der Planzeichnung entfällt für den Bereich der Geschosswohnungsbau-                                          ten (WA2) die Festsetzung der Dachneigung „ 25°-45° “.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- betrieben. Hier wurde der Entwurf- und Auslegungsbeschluss bereits gefasst und durchgeführt.


Beschlussvorschlag:

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

 


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ANLAGE 1 Abwägung Frühzeitige BP 80 (234 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Unterlagen B-Plan 80 Stockelsdorf_2017-03-01 (1626 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Begründung E+A BP80 (691 KB)