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Vorlage - V17/101/HA  

Betreff: Neugestaltung des Schulhofes der Gemeinschaftsschule Stockelsdorf - Gerhard-Hilgendorf-Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt Beteiligt:Bauamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
01.06.2017 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Schulhof wird weitgehend barrierefrei gestaltet werden.

 

 

 

 

Begründung:

 

Am 05.03.2015 wurde dem Fachplaner Herrn Dr. Ing. Jörn Wagner der Auftrag für die Überplanung des Schulhofes der Gemeinschaftsschule Stockelsdorf – Gerhard-Hilgendorf-
Schule erteilt.

 

Für die Fläche wurden zwei Teilbereiche gebildet:

 

  1. Bauabschnitt: Freianlagen „Grünes Klassenzimmer“ und Kleinspielfelder
  2. Bauabschnitt: Verkehrsanlagen und übrige Freianlagen in den Bereichen der Zufahrt vom Rensefelder Weg und des Schulhofes der ehemaligen Realschule.

 

Vorrangiges Ziel war es, im Bereich der Zufahrt vom Rensefelder Weg die Abstellflächen für 350 Fahrräder zu konzentrieren, weil die bisher ebenfalls zum Abstellen von Fahrrädern genutzte Fläche neben dem ehemaligen Hauptschulgebäude künftig der Krippengruppe in der Offenen Ganztagsschule als Außengelände dienen wird (Betriebsaufnahme: voraussichtlich Oktober 2017).

 

Ursprünglich war vorgesehen, den 1. Bauabschnitt 2016 und den 2. Bauabschnitt 2017 zu realisieren.

 

Aufgrund eines Lärmschutzgutachtens, dass die Nutzung der Spielfläche weitgehend einschränkt, musste der Bauantrag jedoch zurückgezogen werden. Nunmehr sollen beide Bauabschnitte in diesem Jahr verwirklicht werden. Dabei wurde die Spielfläche aus der Überplanung herausgenommen. Baubeginn soll am 24.07.2017 sein. Für die Bauarbeiten werden rund drei Monate benötigt, sodass das Vorhaben voraussichtlich Ende Oktober 2017 abgeschlossen sein wird.

 

Das Kostenvolumen beträgt etwa 581.500 Euro zuzügl. Honorar. Unter der Voraussetzung, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.05.2017 der überplanmäßigen Ausgabe von 380.000 Euro zustimmt, stehen im Haushalt 759.500 Euro für diese Maßnahme bereit.

 

Der JSSSK hatte das Projekt in seiner Sitzung am 09.11.2015 vorberaten und sich dabei die Auswahl der Fahrradständer vorbehalten.

 

Herr Dr. Wagner wird in der Sitzung die Planung erläutern und verschiedene Alternativen für die Gestaltung der Fahrradständer vorstellen.

 

Eine Kostenschätzung und eine zeitliche Darstellung des weiteren Verfahrensablaufs sind als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der vorgestellten Planung wird zugestimmt.
  2. Als Fahrradständer ist das Produkt ................................. oder vergleichbar auszuschreiben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

  1. Kostenschätzung
  2. Ablaufplanung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schulhof GMS Kostenschätzung BA 1+2 (2871 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Schulhof GMS-Verfahrensablauf (56 KB)