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Vorlage - V17/115/OA  

Betreff: Wahl einer Gemeindewahlleiterin bzw. eines Gemeindewahlleiters für die Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Henk, Michael
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Vorberatung
17.07.2017 
28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Amtszeit der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf endet am 22.04.2018. Gem. § 12 Abs. 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) ist in der Gemeinde die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister Wahlleiterin bzw. Wahlleiter.

 

Da die amtierende Bürgermeisterin auf das Amt der Wahlleiterin verzichtet, wählt gem. § 12 Abs. 2 GKWG die Gemeindevertretung eine andere Person zur Wahlleiterin bzw. zum Wahlleiter. Die Gemeindewahlleiterin bzw. der Gemeindewahlleiter bildet als Vorsitzende bzw. als Vorsitzender mit 8 Beisitzern den Gemeindewahlausschuss.

 

Ich bitte zu beachten, dass gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 GKWG niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein darf. Die Gemeindewahlleiterin bzw. der Gemeindewahlleiter darf nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber bzw. Mitglied in einem anderen Wahlorgan sein.

Die Gemeindewahlleiterin bzw. der Gemeindewahlleiter beruft seine Stellvertreterin bzw. seinen Stellvertreter.


Beschlussvorschlag:

 

Zur Gemeindewahlleiterin bzw. zum Gemeindewahlleiter für die Direktwahl der Bürgermeisterin bzw, des Bürgermeisters wird gewählt:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlagen:

 

keine