Vorlage - V17/178/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
entfällt
Begründung:
Am 08. September 2017 haben die Mitglieder der FF Stockelsdorf den amtierenden stellvertretenden Ortswehrführer Herrn Roland Becker zum Ortswehrführer gewählt.
Diese Wahl bedarf gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes für Schleswig-Holstein der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die erforderlichen Voraussetzungen für die Zustimmung der Gemeindevertretung liegen bei dem Gewählten vor.
Es wird gebeten, die Zustimmung zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Wahl von Herrn Roland Becker zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Stockelsdorf wird zugestimmt.