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Vorlage - V17/180/HA  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung 2016 der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Winfried Dietrich
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
09.10.2017 
29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde nach den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt.

Als Ergebnis wird für das Wirtschaftsjahr 2016 ein Jahresüberschuss von 1.500.880,12 € (Vj. 361.824,78 €) ausgewiesen.

Die Wirtschaftsrat GmbH, Pinneberg, führte im Mai / Juni 2017 die Jahresabschlussprüfung durch. Der Prüfungsbericht 2016 und der Geschäftsbericht 2016 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Ergebnis der Prüfung hat die Wirtschaftsrat GmbH einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.

Die Geschäftsführung schlägt gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von 1.500.880,12 € wie folgt zu verwenden:

a)

1.200.000,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten und

b)

   300.880,12 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

zu a) Ausschüttung an die Gesellschafterin

Für Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gilt ab 2008 eine 15 %-ige Kapitalertragsteuer und hierauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Voraussetzung für die Begrenzung der Kapitalertragsteuer auf 15 % ist allerdings, dass die Trägerkörperschaft (Gemeinde Stockelsdorf) der auszuschüttenden Gesellschaft (Gemeindewerke) vor der Ausschüttung eine Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt aus der hervorgeht, dass sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die vorliegende Bescheinigung hat eine Gültigkeit bis 31.12.2018. Eine neue Bescheinigung wurde angefordert.

 

Von dem anteiligen Jahresüberschuss, der an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden soll in Höhe von

 

1.200.000,00 €

 

werden bei Auszahlung gekürzt:

 

 

 

Kapitalertragsteuern 15 %

 

- 180.000,00 €

 

Solidaritätszuschlag 5,5 % (von 180.000,00 €)

 

- 9.900,00 €

 

Gewinnausschüttung nach Steuern

 

1.010.100,00 €

zu b) verbleibender Jahresüberschuss

Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 300.880,12 € soll zu Einstellung in die Rücklage verwendet werden. Aus der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) wird die Entwicklung der Eigenkapitalquote von 1973 bis zum Jahre 2016 aufgezeigt. Der Spitzenwert lag 1990 bei 61 %, im Durchschnitt der letzten 30 Jahre lag die Eigenkapitalquote bei 45,9 %. Wenn der verbleibende Bilanzgewinn im Vermögen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH verbleibt, steigt die Eigenkapitalquote von 52,3 % auf 61,7 %.

Grundsätzlich gilt, je höher die Eigenkapitalquote desto seriöser ist eine Finanzierung. In der sehr anlagenintensiven Gas- und Wasserwirtschaft geht man im allgemeinen davon aus, dass eine solide Finanzierung vorliegt, wenn mindestens 40 % des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert sind. Gemäß Ausführungsanweisung zur Eigenbetriebsverordnung gilt eine Quote zwischen 30 % und 40 % als angemessen.

Die Geschäftsleitung schlägt vor, vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.500.880,12 € 1.200.000,00 € brutto an die Gesellschafterin auszuschütten und den verbleibenden Jahresüberschuss zur Einstellung in die Rücklage der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH zu verwenden.

 

Der Aufsichtsrat der Gemeindewerke berät die Angelegenheit am 27.09.2017.

 


Beschlussvorschlag:

"1.

Die Gemeindevertretung beschliesst,

 

 

 

 

 

 

den Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf

 

 

 

 

 

 

GmbH für das Geschäftsjahr 2016 mit folgenden Werten festzustellen:

 

 

 

Bilanzsumme

 

 

12.854.887,12 €

 

 

 

 

 

 

Summe der Erträge

 

9.352.865,67 €

 

 

 

 

 

 

Summe der Aufwendungen

7.851.985,55 €

 

 

 

 

 

 

Jahresüberschuss

 

1.500.880,12 €

 

 

 

 

 

2.

Die Gemeindevertretung beschliesst, vom Jahresüberschuss 2016

 

 

 

a) 1.200.000,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten und

 

 

 

 

b)    300.880,12 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

 

 

 

 

Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum nächstmöglichen Termin."

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Bericht des Aufsichtsrates der GWS für 2016

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich GWS GmbH Eigenkapitalquote (Anlage 1) (265 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich GWS Bericht Aufsichtsrat 2016 (Anlage 2) (444 KB)