Vorlage - V17/189/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2016 sowie die Vorschauen 2017 und 2018 ergeben eine durchschnittliche Jahresgebühr von 1,142 EUR, gerundet 1,14 EUR, je veranlagten Straßenfrontmeter.
Die durchschnittliche Gebührenobergrenze beträgt weiterhin 1,14 EUR, so dass eine Satzungsänderung nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
- Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2016 wird zur Kenntnis genommen.
- Den Gebührenvorschauen 2017 und 2018 mit einer durchschnittlichen Gebühr in Höhe von 1,14 EUR für die Jahre 2016 bis 2018 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
- Gebührenbedarfsberechnung
- Gebührenkalkulation 2016
- Vorschau 2017 und 2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Gebührenvorschau 2017 und 2018 (32 KB) |