Vorlage - V17/211/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Nach beschlossener Kalkulation werden folgende Punkte vom kommunalen Satzungsgeber ab 2018 neu geregelt.
§ 13 Abs.2 (Grundgebühren für Schmutzwasser)
Die Grundgebühr wird bei an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücken nach dem Nenndurchfluss (QN) der verwendeten Wasserzähler berechnet.
Im Kalkulationszeitraum 2018/2019 steigt die Grundgebühr bei einem ortsüblichen Wasserzähler bis 2,5 QN von bisher 7,24 €/Monat auf 7,50 €/Monat.
§ 14 Abs. 1 Satz 2 (Zusatzgebühren für Schmutzwasser)
Die Zusatzgebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt.
Im Kalkulationszeitraum 2018/2019 sinkt die Zusatzgebühr von bisher 2,42 Euro/m³ auf 2,24 Euro/m³.
Beschlussvorschlag:
Die V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf (Beitrags- und Gebührensatzung)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 01 V N-Satzung SW (47 KB) |