Vorlage - V17/214/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
ohne Relevanz
Begründung:
Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer ist am 01.01.2011 in Kraft getreten und
Bedarf der Optimierung.
1. zu § 5 Steuerermäßigung
Abs. 1 d) entfällt
Hunde, die für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehen sind
werden zukünftig nicht ermäßigt, sondern befreit (s. § 7 Abs. 2 Nr. 4 der anl. Satzung)
2.zu § 5 Steuerermäßigung
Abs. 2 entfällt
Für gewerbliche Zwecke gehaltene Hunde (z. B. zwecks Hundezucht oder Hunde-
handel) darf keine Hundesteuer erhoben werden, da die Gesetzgebungskompetenz der
Länder aus Art. 105 Abs. 2 a GG (örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern) nur eine
Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken ab
deckt.
3.zu § 7 Steuerbefreiungen
Abs. 2 Nr. 4 wird wie in der anl. Satzung dargestellt geändert
4. zu § 7 Steuerbefreiungen
Abs. 2 Nr. 7 wird nach Absatz 2 Nr. 6 eingefügt
Hunden in einer ausschließlich gewerbsmäßig betriebenen Hundezucht
5.zu § 8 Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerermäßigung und die
Steuerbefreiung
wird neu formuliert (siehe anl. Satzung)
6. zu § 9 Meldepflicht
Abs. 4 wird gestrichen
Hundemarken
Das RPA des Kreises Ostholstein hat in seiner letzten überörtlichen Prüfung angeregt zukünftig auf die Ausgabe von Steuermarken zu verzichten (hoher Verwaltungsaufwand und Portokosten für mehrere hundert Adressaten). In der Hundesteuer-Mustersatzung
des Innenministeriums war bereits die Ausgabe von Steuermarken nicht (mehr) vor-
gesehen.
Im Übrigen muss anhand eines Halsbandes oder ähnlicher Kennzeichnung der Hundehalter lt. Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) § 3 Abs. 5, gültig ab 01.01.2016, ermittelbar sein.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
Bisheriges Satzungsrecht
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 1.Nachtragssatzung zur Änderung der Hundesteuersatzung (55 KB) | |||
2 | öffentlich | Bisheriges Satzungsrecht (120 KB) |