Vorlage - V17/228/KA
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Begründung:
Die Gemeinde Stockelsdorf erhebt Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben.
Grundlage für die Erhebung der Gebühren 2014/2015 ist die Gebührenvorauskalkulation für diesen Zeitraum. Diese Vorauskalkulation basiert auf Prognosen und Schätzungen der vorherigen Jahre.
Um festzustellen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen tatsächlich entwickelt haben, ist eine Gebührennachkalkulation erforderlich.
Die Nachkalkulation für 2014/2015 hat im Bereich der Kleinkläranlagen eine Unterdeckung in Höhe von 32.513,53 € ergeben. Bei den abflusslosen Sammelgruben ist eine Unterdeckung in Höhe von 1.203,10 € zu verzeichnen.
Die Unterdeckung begründet sich hauptsächlich darin, dass sich die Abfuhrmenge des
Fäkalschlamms durch die Umstellung von Regel- auf Bedarfsabfuhr erheblich verringert hat.
In den Jahren 2012 und 2013 wurden 850 m³ bzw. 895 m³ Fäkalschlamm abgefahren.
Die Abfuhrmenge im Jahr 2014 liegt bei 354,20 m³ und im Jahr 2015 bei 281,50 m³.
Das Ergebnis der Gebührennachkalkulation 2014/2015 wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag:
Das Ergebnis der Gebührennachkalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014/2015 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Betriebsabrechnung für die dezentrale Abwasserbeseitigung 2014/2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Betriebsabrechnung für die dezentrale Abwasserbeseitigung 2014/2015 (45 KB) |