Vorlage - V17/229/KA
|
|
Begründung:
Für die Gebührenvorschau 2018/2019 wurden die Daten der Gebührennachkalkulation 2014/2015 herangezogen.
Die Nachkalkulation für 2014/2015 hat im Bereich der Kleinkläranlagen eine Unterdeckung in Höhe von 32.513,53 € ergeben. Bei den abflusslosen Sammelgruben ist eine Unterdeckung in Höhe von 1.203,10 € zu verzeichnen.
Die Unterdeckung begründet sich hauptsächlich darin, dass sich die Abfuhrmenge des Fäkalschlamms durch die Umstellung von Regel- auf Bedarfsabfuhr erheblich verringert hat.
In den Jahren 2012 und 2013 wurden 850 m³ bzw. 895 m³ Fäkalschlamm abgefahren.
Die Abfuhrmenge im Jahr 2014 liegt bei 354,20 m³ und im Jahr 2015 bei 281,50 m³.
Die Gebühr für die Kleinkläranlagen erhöht sich von 104,91 € auf 175,53 €.
Die Gebühr für die abflusslosen Sammelgruben erhöht sich von 13,43 € auf 30,41 €.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenvorschau 2018/2019 für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung wird zugestimmt.
Die Gebühr beträgt entsprechend der Vorschau für die Kleinkläranlagen 175,53 € und für die abflusslosen Sammelgruben 30,41 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Gebührenkalkulation für die dezentrale Abwasserbeseitigung 2018/2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Gebührenkalkulation für die dezentrale Abwasserbeseitigung 2018/2019 (37 KB) |