Vorlage - V17/232/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Siehe Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Sollte seitens der Landesregierung das KAG dahin gehend geändert werden, dass es den Gemeinden freigestellt wird, Ausbaubeiträge zu erheben ist die Straßenausbausatzung aufzuheben. Die kompletten Kosten des Straßenausbaus übernimmt die Gemeinde.
Für den Ausbau (Straßenentwässerung) Kohlhorstredder, die Straße Am Wasserturm sowie noch nicht fertiggestellte Maßnahmen ist die neue Regelung anzuwenden.
Der Ausbau der Straßen Königsberger Ring und Wilhelm-Westphal –Straße ist jeweils um ein Jahr zu verschieben.
Nachdem die Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich neu geregelt hat, ist das Thema Straßenausbaubeiträge erneut dem Hauptausschuss vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Gesetzentwurf und Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Gesetzenwurf § 76 GO (111 KB) |