Vorlage - V18/453/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Gemäß § 6 der Satzung der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung kann die Gemeindevertretung jeweils für eine Amtszeit von vier Kalenderjahren eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Vorstand der Stiftung benennen.
Seit 01.01.1995 wird die Gemeinde Stockelsdorf durch Herrn Andreas Gurth im Stiftungsvorstand vertreten. Seine Amtszeit endet am 31.12.2018.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, eine/n Vertreter/in der Gemeinde Stockelsdorf für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 in den Stiftungsvorstand zu entsenden.
Beschlussvorschlag:
Frau / Herr ..................................................................................................................................... wird für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 als Vertreter/in der Gemeinde Stockelsdorf in den Vorstand der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung entsandt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: