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Vorlage - V18/453/HA  

Betreff: Entsendung einer Vertreterin / eines Vertreters der Gemeinde Stockelsdorf in den Vorstand der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
10.12.2018 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 6 der Satzung der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung kann die Gemeindevertretung jeweils für eine Amtszeit von vier Kalenderjahren eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Vorstand der Stiftung benennen.

 

Seit 01.01.1995 wird die Gemeinde Stockelsdorf durch Herrn Andreas Gurth im Stiftungsvorstand vertreten. Seine Amtszeit endet am 31.12.2018.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, eine/n Vertreter/in der Gemeinde Stockelsdorf für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 in den Stiftungsvorstand zu entsenden.

 


Beschlussvorschlag:

Frau / Herr ..................................................................................................................................... wird für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 als Vertreter/in der Gemeinde Stockelsdorf in den Vorstand der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung entsandt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: