Seiteninhalt

Vorlage - V18/474/KA  

Betreff: Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
26.11.2018 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
10.12.2018 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Die bisherige Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungs-steuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer) wurde im Jahr 2006 beschlossen und trat zum 01.01.1997 in Kraft. Gemäß Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein (KAG) verlieren Abgabensatzungen zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die beiliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer) zu beschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: Satzungstext

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzungstext (98 KB)