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Vorlage - V18/475/HA  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung 2017 der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Winfried Dietrich
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
10.12.2018 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

Begründung:

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde nach den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt.

Als Ergebnis wird für das Wirtschaftsjahr 2017 ein Jahresüberschuss von 571.276,50 € (Vj. 1.500.880,12 €) ausgewiesen.

Die Wirtschaftsrat GmbH, Pinneberg, führte im Mai / Juni 2018 die Jahresabschlussprüfung durch. Der Prüfungsbericht 2017 und der Geschäftsbericht 2017 können in den Räumen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH oder im Rathaus eingesehen werden. Im Ergebnis der Prüfung hat die Wirtschaftsrat GmbH einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.

Die Geschäftsführung schlägt gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von 571.276,50 € wie folgt zu verwenden:

a)

240.000,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten und

b)

331.276,50 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

zu a) Ausschüttung an die Gesellschafterin

Für Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gilt ab 2008 eine 15 %-ige Kapitalertragsteuer und hierauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Voraussetzung für die Begrenzung der Kapitalertragsteuer auf 15 % ist allerdings, dass die Trägerkörperschaft (Gemeinde Stockelsdorf) der auszuschüttenden Gesellschaft (Gemeindewerke) vor der Ausschüttung eine Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt aus der hervorgeht, dass sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die vorliegende Bescheinigung hat eine Gültigkeit bis 31.12.2018.

 

Von dem anteiligen Jahresüberschuss, der an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden soll in Höhe von

 

240.000,00 €

 

werden bei Auszahlung gekürzt:

 

 

 

Kapitalertragsteuern 15 %

 

- 36.000,00 €

 

Solidaritätszuschlag 5,5 % (von 36.000,00 €)

 

- 1.980,00 €

 

Gewinnausschüttung nach Steuern

 

202.020,00 €

zu b) verbleibender Jahresüberschuss

Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 331.276,50 € soll zu Einstellung in die Rücklage verwendet werden. Aus der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) wird die Entwicklung der Eigenkapitalquote von 1973 bis zum Jahre 2017 aufgezeigt. Nunmehr ist ein neuer Spitzenwert von 64,5 % erreicht. Im Durchschnitt der letzten 30 Jahre lag die Eigenkapitalquote bei 46,9 %. Wenn der verbleibende Bilanzgewinn im Vermögen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH verbleibt, steigt die Eigenkapitalquote von 54,7 % auf die genannten 64,5 %.

Grundsätzlich gilt, je höher die Eigenkapitalquote desto seriöser ist eine Finanzierung. In der sehr anlagenintensiven Gas- und Wasserwirtschaft geht man im Allgemeinen davon aus, dass eine solide Finanzierung vorliegt, wenn mindestens 40 % des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert sind. Gemäß Ausführungsanweisung zur Eigenbetriebsverordnung gilt eine Quote zwischen 30 % und 40 % als angemessen.

Die Geschäftsleitung schlägt vor, vom Jahresüberschuss in Höhe von 571.276,50240.000,00 € brutto an die Gesellschafterin auszuschütten und den verbleibenden Jahresüberschuss zur Einstellung in die Rücklage der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH zu verwenden.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss eder Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Geschäftsjahr 2017 wird mit folgenden Werten festgestellt:

Bilanzsumme:12.035.694,85 Euro

Summe der Erträge:    8.497.844,25 Euro

Summe der Aufwendungen:  7.926.567,75 Euro

Jahresüberschuss:     571.276,50 Euro.

  1. Vom Jahresüberschuss 2017 sind

a)      240.000,00 Euro an die Gesellschafterin auszuschütten und

b)      331.276,50 Euro zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

-          Entwickung der Eigenkapitalquote

-          Bericht des Aufsichtsrates

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich GWS GmbH 2017 (Anlage 1) (267 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich GWS GmbH 2017 (Anlage 2) (450 KB)