Vorlage - V18/505/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Lan-des Schleswig-Holstein hat als oberste Naturschutzbehörde den Landschaftsrahmenplan zur Stellungnahme bis zum 28.02.2019 vorgelegt. Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III inklusive interaktiver Karte ist unter https://bolapla-sh.de/ einsehbar.
Im Landschaftsrahmenplan sind gemäß § 10 Absatz 1 BNatSchG die überörtlichen Erfordernis-se und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen.
Die Inhalte des Landschaftsrahmenplanes haben keine unmittelbar verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen, sind jedoch von Behörden und anderen Organen zu berücksichtigen. Sie sind einer Abwägung zugänglich, das heißt, in begründeten Fällen kann von den Vorgaben des Landschaftsrahmenplanes abgewichen werden.
Die Verwaltung hat durch das Büro Prokom eine Stellungnahme erarbeiten lassen, siehe Anlage.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung die als Anlage beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum Entwurf des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum III
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Stellungnahme_Stockelsdorf_LRP_III_2018-12-21 (3550 KB) |