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Vorlage - V18/505/BA  

Betreff: Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III – Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
22.01.2019 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
11.02.2019 
5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Keine Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Lan-des Schleswig-Holstein hat als oberste Naturschutzbehörde den Landschaftsrahmenplan zur Stellungnahme bis zum 28.02.2019 vorgelegt. Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III inklusive interaktiver Karte ist unter https://bolapla-sh.de/ einsehbar.

Im Landschaftsrahmenplan sind gemäß § 10 Absatz 1 BNatSchG die überörtlichen Erfordernis-se und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen.

Die Inhalte des Landschaftsrahmenplanes haben keine unmittelbar verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen, sind jedoch von Behörden und anderen Organen zu berücksichtigen. Sie sind einer Abwägung zugänglich, das heißt, in begründeten Fällen kann von den Vorgaben des Landschaftsrahmenplanes abgewichen werden.

Die Verwaltung hat durch das Büro Prokom eine Stellungnahme erarbeiten lassen, siehe Anlage.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung die als Anlage beigefügte Stellungnahme abzugeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum Entwurf des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum III

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellungnahme_Stockelsdorf_LRP_III_2018-12-21 (3550 KB)