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Vorlage - V19/540/OA  

Betreff: Entwurf eines Lärmaktionsplanes der Gemeinde Stockelsdorf für die dritte Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stefan Köhler
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
12.02.2019 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.

 

In der ersten Stufe wurden durch das Land Schleswig-Holstein Lärmkarten für die Hauptlärmquellen (Ballungsgebiete über 200.000 Einwohner und Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr) erstellt. Die betroffenen Städte und Gemeinden waren verpflichtet, bis zum 17.10.2008 Lärmaktionspläne zu erstellen und der EG zu übermitteln. Das Planungsbüro Ostholstein hatte seinerzeit einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Stockelsdorf erarbeitet; dieser wurde in der Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf am 22.09.2008 beschlossen.

 

In der zweiten Stufe wurden ebenfalls durch das Land Schleswig Holstein die Lärmkarten für die Hauptlärmquellen (Ballungsgebiete über 100.000 Einwohner und Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr) erstellt. Die Gemeinde Stockelsdorf gehört mit der Stadt Lübeck, der Stadt Bad Schwartau, der Gemeinde Ratekau (Ortsteil Sereetz), der Gemeinde Groß Grönau und der Gemeinde Lüdersdorf (Ortsteil Herrnburg) zum Ballungsraum Lübeck. Die beiden Hauptverkehrsstraßen, die in den Lärmkarten erfasst sind, sind die L 230 (Lohstraße) und die L 332 (Segeberger Straße). Der Lärmaktionsplan zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wurde in der Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf am 02.09.2013 beschlossen.

 

Bereits im Oktober 2017 wurde die Gemeinde Stockelsdorf vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Schleswig-Holstein darauf hingewiesen, dass gemäß § 47d BImSchG die Lärmaktionspläne unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten sind. Die Firma Lärmkontor GmbH aus Hamburg wurde im Januar 2018 mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 3) für die Gemeinde Stockelsdorf beauftragt.

 

Herr Kurz von der Firma Lärmkontor GmbH hat den in der Anlage beigefügten Lärmaktionsplan erarbeitet und wird in der Sitzung im Rahmen einer Präsentation Erläuterungen dazu geben und für Fragen zur Verfügung stehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Zur Umsetzung der dritten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird der Gemeindevertretung der Beschluss zur Aufstellung des beigefügten Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Stockelsdorf empfohlen.

2. Den betroffenen Trägern öffentlicher Belange (TöB) wird Gelegenheit gegeben, zum aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Stockelsdorf Stellung zu nehmen. Die Öffentlichkeit ist durch eine vierwöchige Auslegung zu beteiligen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

2.000,00

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: 122010.5431070

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Entwurf eines Lärmaktionsplanes der Gemeinde Stockelsdorf zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Lärmaktionsplan - Stand 2018.02.26 (9448 KB)