Vorlage - V19/545/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Die Gemeinde Stockelsdorf ist als familienfreundliche Gemeinde bestrebt, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorzuhalten.
Eltern, die mehr als ein Kind haben, welche in unterschiedlichen Kindertagesstätten betreut werden, brauchen bei gleichen Schließzeiten keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten suchen, um sechs Wochen Ferienzeit zu überbrücken. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird hierdurch gefördert. Eine verlässliche Betreuung ist gesichert.
Die Kindertagesstätten sollen bei der Festlegung der Sommer-Schließzeit ebenfalls die Schließzeit der OGGS berücksichtigen. Eltern, deren Kind in die Schule kommt, haben die Möglichkeit das Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsschule in Anspruch zu nehmen.
Der Ausschuss wird darum gebeten, den Trägern der Kindertagesstätten und der OGGS eine Empfehlung zur einheitlichen Schließung in den Sommerferien, zu geben. Dieses Verfahren soll ab Sommer 2020 umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Den Trägern der Kindertagesstätten in der Gemeinde Stockelsdorf wird empfohlen, die Schließzeiten in den Sommerferien einheitlich festzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
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