Vorlage - V19/548/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Ende August 2018 wurde der zweite Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der Regionalpläne zum Thema Windenergie durch die Landesregierung beschlossen. Das Beteiligungsverfahren hierzu hat am 04.09.2018 begonnen und endete am 03.01.2019. Auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf sind im jetzigen Entwurf zwei neue Gebiete enthalten.
Bereits im Juli 2018 hatte das Innenministerium Karten veröffentlicht, auf deren Grundlage Ausnahmegenehmigungen gemäß § 18a Landesplanungsgesetz erteilt werden können. Die darin enthaltenen Gebiete für Stockelsdorf sind identisch mit den Vorranggebieten des zweiten Entwurfs des Regionalplanes.
Am 15.01.2019 wurde bekanntgegeben, dass die Landesplanung wahrscheinlich einen 3. Planentwurf erarbeiten wird. Dieser 3. Entwurf soll bis spätestens Ende 2019 erstellt werden und unmittelbar danach in eine erneute Anhörung gehen. Es werden weiterhin Ausnahmegenehmigungen parallel zum laufenden Planungsprozess erteilt. Die Landesregierung wird dem Landtag vorschlagen, das im Sommer 2019 auslaufende Moratorium nochmalig zu verlängern.
Mit dem Ziel einer bauleitplanerischen Feinsteuerung wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.09.2018 Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen gefasst. Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 84, für das bereits konkretere Planungen durch einen Investor betrieben werden, wurde auch der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen.
Die Verwaltung hat durch das Büro Prokom die bauleitplanerisch zu ordnenden Besonderheiten des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 84/der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung erarbeiten lassen. Eine Zusammenfassung liegt als Anlage bei. Sie soll Grundlage für eine weitere Konkretisierung der Planungsziele sein.
Beschlussvorschlag:
Auf Basis der vom Büro Prokom erarbeiteten Eckpunkte vom 25.02.2019 (Bestandteil der Vorlage) für eine bauleitplanerische Feinsteuerung des Vorranggebietes für die Windenergienutzung PR3 OHS 074 nördlich Malkendorf sind der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 sowie der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorlschag: |
Anlage/n:
Eckpunkte für eine bauleitplanerische Feinsteuerung des Vorranggebietes für die Windenergienutzung PR3 OHS 074 nördlich von Malkendorf
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Eckpunkte (123 KB) | |||
2 | öffentlich | Übersicht (673 KB) | |||
3 | öffentlich | Schreiben Dr. Arndt vom 26.02.2019 (60 KB) |