Vorlage - V19/582/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Die Einführung der Kommunalen Doppik ist durch die Gemeindevertretung am 25.09.2006 beschlossen worden. Seit dem 01.01.2010 für die Gemeinde Stockelsdorf ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik).
Gemäß § 95 m Absatz 1 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Dieser muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Nach § 95 m Absatz 2 GO ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und gemäß § 95 n Absatz 3 GO bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres von der Gemeinde zu beschließen.
Dies Fristen konnten auch für den Jahresabschluss 2017 nicht eingehalten werden. Grund für diese Verzögerung waren die umfangreichen Arbeiten, die mit der Umstellung auf die Doppik auf die Verwaltung zugekommen sind. Als Folge daraus wird sich die Fristvorgabe aus § 95 m Absatz 2 GO auch für die folgenden Jahresabschlüsse nicht einhalten lassen.
Die Gemeinde Stockelsdorf hatte die wetreu NTRG / Norddeutsche Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH beauftragt, die nach § 95 n GO vorgesehene Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2017 zu prüfen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wetreu NTRG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2017 ist beigefügt.
Bei der Doppik handelt es sich um ein Drei-Komponenten Modell für das Rechnungswesen. Es basiert auf den Bestandteilen der Bilanz (Vermögensrechnung), der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Diese stellen gleichzeitig die drei Hauptkomponenten des doppischen Jahresabschlusses dar.
Die Bilanz/Vermögensrechnung gibt Auskunft über die Vermögenslage und die Kapitalherkunft.
Die Ergebnisrechnung erfasst mit den Aufwendungen und Erträgen den Ressourcenverbrauch. Das Jahresergebnis weist die Ergebnisrechnung in Form eines Gewinnes oder Verlustes aus, der die Veränderung des Eigenkapitals in der Periode widerspiegelt.
Die Finanzrechnung stellt die Ein- und Ausgabenrechnung dar und gibt Auskunft über die Veränderung der liquiden Mittel.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Stockelsdorf wird beschlossen.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.189.996,84 Euro wird im Verhältnis ¾ der allgemeinen Rücklage und ¼ der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wetreu NTRG mbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Vorabzug JA 2017 (18329 KB) |