Vorlage - V19/628/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz.
Begründung:
Nach der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwasserleitungen ( SÜVO ) sind die Abwasserbeseitigungspflichtigen verpflichtet gewesen, bis zum Jahr 2012 alle Schmutz- und Mischwasserleitungen auf Dichtheit zu überprüfen. Die Überprüfung der öffentlichen Leitungen ist im Jahr 2011 zu Abschluss gebracht worden. Im Zuge der durchgeführten Kanaluntersuchungen sind Schäden festgestellt worden, die behoben werden müssen.
Die erforderlichen Arbeiten für den Bauabschnitt 2019 wurden vom beauftragten Ingenieurbüro beschränkt ausgeschrieben. Die Submission hat am 25.04.2019 stattgefunden.
Es wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Nach Auswertung der Angebote ist die Firma Diringer & Scheidel aus Oldenburg mit einer Angebotsendsumme in Höhe von 169.710,34 € die wirtschaftlichste Bieterin.
Der Vergabevorschlag des beauftragten Ingenieurbüros ist in ALLRIS als nichtöffentliche Anlage einsehbar.
Beschlussvorschlag:
Der Auftrag zur Kanalsanierung BA 2019 wird der Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co.KG aus Oldenburg zum Angebotsendpreis in Höhe von 169.710,34 € incl. MwSt. erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
169.710,34 | Euro einmalig |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: 538010/0902000/2001 | |
Anlage/n:
Vergabevorschlag des Ingenieurbüros ( in ALLRIS als nichtöffentliche Anlage einsehbar )