Vorlage - V19/630/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Mit beiliegendem Antrag beantragt die SPD-Fraktion, § 8 Abs. 2 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf wie folgt zu ändern:
Vergabe von Aufträgen / Abschluss von Verträgen bis zu einem Wert von 100.000,-- Euro, soweit nicht im Folgenden speziell genannte Verträge betroffen sind.
Hierzu wird wie folgt noch der Verwaltung Stellung genommen:
Absenkung der Wertgrenze auf 50.000,00 Euro für Aufträge, die ohne Beschluss des Fachausschusses erteilt werden können
- Anzahl der Vergaben
Seit Beginn der Neuregelung sind 4 Aufträge im Fachbereich Bauen und 1 Auftrag durch das Ordnungsamt (Beschaffung neuer Einsatzschutzbekleidung) zwischen 50.000,-- € und 100.000,-- € erteilt worden (s. Anlage). Auf Basis der aktuellen Hochbauprojekte sind in 2019 6 weitere Vergaben in diesem Korridor geplant.
- Baupreise
Von 2010 bis 2018 haben sich die Baupreise um ca. 25 % erhöht. Aktuell sind aufgrund der guten Baukonjunktur weitere Steigerungen feststellbar.
- Mögliche Verzögerungen
Falls nur der Hauptauftrag (z.B. bei Rohbauarbeiten) 50.000 Euro übersteigt, können kleinere Nachfolgeaufträge erst nach Beschlussfassung des Fachausschusses über den Hauptauftrag vergeben werden. Dies kann bei der bestehenden Auslastung der Firmen zu deutlichen Verzögerungen führen.
Außerdem ist es bei Bauaufträgen derzeit häufiger der Fall, dass kein oder kein wertbares Angebot eingeht. Hier besteht vergaberechtlich die Möglichkeit, unmittelbar nach Auswertung der Angebote eine freihändige Vergabe durchzuführen. Soweit dann die nächste Sitzung des Fachausschusses abgewartet werden muss, verzögert sich auch der Baubeginn. Gegebenenfalls müssten die Bindefristen für die nachfolgenden Gewerke bzw. die im LV festgelegten Ausführungsfristen verlängert werden. Wenn Firmen (insbesondere bei kleineren Gewerken) der Verlängerung der Binde-bzw. Ausführungsfrist nicht zustimmen, da sie die Leistung beispielweise aus Kapazitätsgründen nicht mehr erbringen können, bedeutet dies weiteren Zeitverlust.
Soweit Maßnahmen in den Ferien durchgeführt werden sollen (z.B. im Schulbereich) kann die Beratungspause in den Sommermonaten dazu führen, dass diese nicht mehr im geplanten Zeitraum umgesetzt werden können.
- Mehraufwand für die Verwaltung
Die Absenkung der Vergabegrenze bedeutet für die Verwaltung unter anderem:
mehr Sitzungstermine / zusätzliche Sitzungsvorlagen/teilweise Überschneidung von Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungen
- Ablauf des Vergabeverfahrens
Für alle Auftragsvergaben werden vor der Ausschreibung Vergabevermerke zur Wahl der Vergabeart von der Sachbearbeitung gefertigt. Diese werden von der Vergabestelle und der Sachbearbeitung abgezeichnet sowie von der Bauamtsleitung unterzeichnet. Erst danach werden die Ausschreibungsunterlagen versandt. Nach Durchführung der Submission durch die Vergabestelle (4 - Augen -Prinzip) werden die Angebote formell, rechnerisch und auf wirtschaftliche Angemessenheit geprüft.
Dann wird ein Vergabevorschlag (häufig von einem externen Fachplaner) erstellt.
Auch hierzu wird ein Vergabevermerk gefertigt, der wiederum von zwei Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern abgezeichnet und dann vom Bauamtsleiter unterschrieben wird.
Anschließend wird das Auftragsschreiben gefertigt. Auch dieses wird im Bauamt von der Sachbearbeitung, der Vergabestelle und dem Amtsleiter geprüft und abgezeichnet wird. Erst dann wird das Auftragsschreiben der Bürgermeisterin zur Unterschrift vorgelegt.
Bei der Auftragserteilung handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung. Soweit das Angebot wirtschaftlich angemessen ist, besteht auf die Auftragserteilung dem Grunde nach ein Anspruch. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Baumaßnahmen und die hierfür notwendigen Mittel bereits im Vorwege im Rahmen der Haushaltsaufstellung intensiv durch den Fachausschuss bzw. die Gemeindevertretung beraten und beschlossen wurden.
Wertgrenzen in den Nachbargemeinden
Gemeinde | Wertgrenze gemäß Hauptsatzung |
Ahrensbök | bis 50.000 €, Architekten- und Ingenieurleistungen bis 50.000 € |
Bad Schwartau | bis 200.000 €, Architekten- und Ingenieurleistungen bis 75.000 € |
Fehmarn | bis 75.000 €, Architekten- und Ingenieurleistungen bis 50.000 € |
Neustadt i.H. | bis 150.000 €, Architekten- und Ingenieurleistungen bis 25.000 € |
Malente | die Vergabe von Aufträgen, wenn der Auftragsvergabe eine Ausschreibung nach VOB/VOL vorausgegangen ist, Architekten- und Ingenieurleistungen bis 25.000 € |
Oldenburg i.H. | bis 100.000 €, Architekten- und Ingenieurleistungen bis 20.000 € |
Ratekau | bis 50.000 €, Architekten- und Ingenieurleistungen bis 25.000 € |
Scharbeutz | die Vergabe von Aufträgen sowie Architekten- und Ingenieur-leistungen, wenn die Auftragsvergabe unter Anwendung des für die jeweilige Auftragsvergabe geltenden Vergaberechts erfolgt ist, im Übrigen bis 25.000 €, bei wiederkehrenden Leistungen bis 1.500 € monatlich |
Timmendorfer Strand | bis 50.000 €, Architekten- und Ingenieurleistungen bis 20.000 € |
Beschlussvorschlag:
s. Anlage
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Antrag der SPD-Fraktion vom 30.04.2019
Begründung der Verwaltung
Übersicht über die Wertgrenzen der umliegenden Gemeinden
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Antrag SPD-Fraktion Änderung HS 30-04-2019 (374 KB) | |||
2 | öffentlich | Auftragsvergabe über 50.000 (42 KB) | |||
3 | öffentlich | Übersicht der Wertgrenzen für Auftragsvergaben BM Nachbargemeinden (32 KB) |