Vorlage - V19/656/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die Gebührenkalkulation für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr schließt im Jahr 2016 mit einer Unterdeckung von 68.537,83 € und im Jahr 2017 mit einer Unterdeckung von 74.998,96 €. Unter Einbeziehung der Überdeckung des Kalkulationszeitraumes 2014/2015 in Höhe von 83.994,07 € ergibt sich eine Unterdeckung des Kalkulationszeitraumes 2016/2017 in Höhe von 59.542,72 €.
Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation 2016/2017 für die Niederschlagswasserbeseitigung schließt mit einer Unterdeckung von insgesamt 59.542,72 € ab.
Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
Niederschlagswassergebührennachkalkulationen 2016 und 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | NW-Kalkulationen 16 Endfassung (315 KB) | |||
2 | öffentlich | NW-Kalkulationen 17 Endfassung (307 KB) |