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Vorlage - V19/680/HA  

Betreff: Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf vom 08.10.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
27.06.2019 
8. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz.

 

 

 

 

Begründung:

In der 9. Sitzung des Hauptausschusses am 11.06.2019 berichtete GV Petersson, dass das Thema Wertgrenze der Bürgermeisterin aufgearbeitet wurde und ein Beschlussvorschlag zur Änderung vorliegt. Nach dem Verlesen des Beschlussvorschlags folgte eine kurze Diskussion, die in den heute vorliegenden Beschlussvorschlag mündete. Der Hauptausschuss hat diesen Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen, die Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf ist durch die Gemeindevertretung zu ändern.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf vom 08.10.2018 wird gemäß beiliegendem Entwurf beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

0,00

Euro einmalig

0,00

Euro monatlich

0,00

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

  1. Hauptsatzung in der Fassung vom 08.10.2018
  2. I. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.10.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hauptsatzung (773 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Hauptsatzung I Nachtrag Stand 06-06-19 Version2 (62 KB)