Vorlage - V19/680/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz.
Begründung:
In der 9. Sitzung des Hauptausschusses am 11.06.2019 berichtete GV Petersson, dass das Thema Wertgrenze der Bürgermeisterin aufgearbeitet wurde und ein Beschlussvorschlag zur Änderung vorliegt. Nach dem Verlesen des Beschlussvorschlags folgte eine kurze Diskussion, die in den heute vorliegenden Beschlussvorschlag mündete. Der Hauptausschuss hat diesen Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen, die Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf ist durch die Gemeindevertretung zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf vom 08.10.2018 wird gemäß beiliegendem Entwurf beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
0,00 | Euro einmalig |
0,00 | Euro monatlich |
0,00 | Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
- Hauptsatzung in der Fassung vom 08.10.2018
- I. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.10.2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Hauptsatzung (773 KB) | |||
2 | öffentlich | Hauptsatzung I Nachtrag Stand 06-06-19 Version2 (62 KB) |