Vorlage - V19/683/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Der Träger der NaturKita Krumbecker Hof hat mit Schreiben vom 12.06.2019 einen Antrag auf Herabsetzung des Eigenanteils an den ungedeckten Betriebskosten von 4,5% auf 2% gestellt.
Die NaturKita Krumbecker Hof wird von einem gemeinnützigen Verein getragen, der sich durch Spendenaufrufe und Elterneinsätze finanziert und deshalb besonders auf die finanzielle Unterstützung öffentlicher Mittel angewiesen ist.
Anhand der Betriebskostenkalkulation ist es schwierig, dauerhaft den geforderten Eigenanteil von 4,5 % zu finanzieren.
Bei anderen Trägern der Kindertagesstätten, die mit Elementar- und Krippengruppen ausgestattet sind, wird bereits ein geringerer Finanzierungsanteil von 2,5 % lt. Trägerschaftsvertrag gefordert.
Um weiterhin die Bildungs- und Erziehungsbereiche im Natur- und Bauernhofkindergarten optimal zu gestalten, ist eine finanzielle Entlastung durch den Träger notwendig.
Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten, ob eine Reduzierung des Eigenanteils an den ungedeckten Betriebskosten durch den Träger der NaturKita Krumbecker Hof auf 2% erfolgen soll.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzierungsanteil des Trägers der Natur Kita Krumbecker Hof an den ungedeckten Betriebskosten wird von 4,5% auf 2% ab dem Haushaltsjahr 2020 herabgesetzt. Die Gemeinde trägt nach Prüfung der Betriebskostenabrechnung die evtl. anfallenden Differenzbeträge.
Der Trägerschaftsvertrag vom 21./27.09.2018 ist entsprechend anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
1.500 | Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Antrag der ErlebnisKita Land und Natur gUG
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Antrag Krumbecker Hof (297 KB) |