Vorlage - V19/719/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 in Krumbeck sollen zum einen der Bestand im westlichen Bereich der Ortslage städtebaulich geordnet und zum anderen Erweiterungsmöglichkeiten in städtebaulich vertretbarem Umfang gewährt werden.
Auf den Flächen im Nordwesten des Plangeltungsbereiches sind Wohngebäude in der zweiten und dritten Reihe vorhanden.
Diese Fläche befindet sich im Geltungsbereich einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, in welcher das Gebot des Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 BauGB gilt.
Eine ungeordnete Verdichtung insbesondere hinsichtlich der Anzahl an Wohneinheiten kann erhebliche bodenrechtliche Spannungen herbeiführen und u.a. zu einer deutlichen Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke führen. Die Grenzen der Tragfähigkeit infrastruktureller Einrichtungen (z.B. Verkehrsinfrastruktur, Abwasserentsorgung, etc.) können durch eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung überstiegen werden.
Um die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich zu steuern, soll das Quartier durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 städteplanerisch geordnet werden.
Die Fläche soll durch die Einbeziehung eines derzeit dem Außenbereich zugehörigen Grundstückes, auf dem noch eine bauliche Erweiterung möglich ist, erweitert werden.
Darüber hinaus sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik im Süden neue Bebauungsmöglichkeiten zur Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 87 ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (siehe Anlage 1).
Für den überwiegenden Teil der Fläche liegt eine Ergänzungssatzung vor (siehe Anlage 2).
Der Flächennutzungsplan - Neuaufstellung - weist das Areal im Norden als „Gemischte Baufläche“, „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Grünfläche“ aus und das Areal im Süden als „Fläche für die Landwirtschaft“ (siehe Anlage 3). Der Flächennutzungsplan - Neuaufstellung – ist im Wege der Berichtigung anzupassen (gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Die durch den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 87 erfasste Fläche der Bestandsbebauung erfüllt die Anforderungen des § 13a BauGB. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung.
Die derzeit dem Außenbereich zugehörigen Flächen schließen sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. Die darüber hinaus geltenden Anforderungen des §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) werden erfüllt.
Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 auf der Grundlage der §§ 13a BauGB und 13b BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u.a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südwestlich und nordwestlich der Fichtenstraße, südöstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Fläche wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 beschlossen. Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sind § 13a BauGB und § 13b BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 87
Anlage 2: Ergänzungssatzung Krumbeck
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan - Neuaufstellung -
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 Lageplan Geltungsbereich (817 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 2 Kopie Ergänzungssatzung (553 KB) | |||
3 | öffentlich | Anlage 3 Kopie F.-Plan - Neu.- (1458 KB) |