Vorlage - V19/729/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz.
Begründung:
Die ursprüngliche Erschließungsbeitragssatzung war am 01.01.2000 in Kraft getreten.
Satzungen verlieren gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit.
Das bisher geltende Satzungsrecht verliert damit am dem 01.01.2020 ihre Gültigkeit und ist daher durch neues Recht zu ersetzen.
Die hier vorgelegte Satzung unterscheidet sich vom bisherigen Satzungsrecht durch geringfügige redaktionelle Änderungen.
Altes wie neues Satzungsrecht sind dieser Vorlage ebenso beigefügt wie die Erläuterungshinweise zur Mustersatzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Beschlussvorschlag:
Die Erschließungsbeitragssatzung wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 55 alte Erschließungsbeitragssatzung (1171 KB) | |||
2 | öffentlich | 56 EBS 2020 (72 KB) | |||
3 | öffentlich | 57 Erläuterungen zur Satzung (2903 KB) |