Vorlage - V19/730/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
entfällt
Begründung:
Zu den in der beigefügten Listen werden folgende Hinweise gegeben:
- Die Priorisierungen in den Listen bei den Ansätzen für den Haushalt 2020 beziehen sich auf den Zuständigkeitsbereich dieses Fachausschusses. Unabhängig davon können andere Fachausschüsse eigene Prioritäten bilden. Die Entscheidung trifft die Gemeindevertretung.
- Haushaltsmittel aus 2019 wurden nur ins Haushaltsjahr 2020 übertragen, soweit noch laufende Aufträge bzw. vertragliche Bindungen bestehen.
- Bei geplanten Bauvorhaben wurden vorerst die Honorarkosten bis zur Genehmigungsplanung (Einreichung Bauantrag) eingeworben. Die nachfolgenden Honorarkosten (inkl. Fachplaner) sowie die Baukosten werden erst nach vorliegender Baugenehmigung über einen Nachtragshaushalt eingestellt.
Sofern im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr mit dem Bau begonnen werden kann, erfolgt die Mittelbereitstellung über eine Verpflichtungsermächtigung (VE). Diese ermächtigt die Verwaltung, Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen in künftigen Jahren bzw. in dem darauffolgenden Jahr einzugehen.
Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt dem
Hauptausschuss, die anliegenden Haushaltsansätze im Haushalt 2020 zu berücksichtigen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Inhaltsverzeichnis (117 KB) | |||
2 | öffentlich | Tabellen (7744 KB) | |||
3 | öffentlich | Einsparliste für den Bereich Bauen 2020 (257 KB) |