Vorlage - V19/739/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Seitens des Gemeindeprüfungsamtes wurde festgestellt, dass die Wohncontainer am Ahornweg nicht mehr in Betrieb sind und bereits zurückgebaut wurden. Die entsprechende Gebührensatzung wird daher nicht mehr benötigt und ist aufzuheben. Es bestehen auch keine Forderungen mehr, für deren Realisierung ein weiterer Bestand der Satzung erforderlich wäre.
Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wohncontainer Ahornweg 2 a – m wurde am 20.08.2019 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vorberaten. Der Gemeindevertretung wurde empfohlen, den Satzungsentwurf, der als Anlage beigefügt ist, zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wohncontainer Ahornweg 2 a – m vom 11.12.2015 gemäß anliegendem Entwurf wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Entwurf der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wohncontainer Ahornweg 2 a - m
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Aufhebungssatzung Container Ahornweg 2 a-m (66 KB) |