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Vorlage - V19/755/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36
- Aufstellungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
09.09.2019 
9. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 sollen im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik der Gemeinde Stockelsdorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere wohnbauliche Entwicklung sowie für eine Kindertagesstätte geschaffen werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).

 

Die Fläche ist derzeit überwiegend gem. § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

 

Ein Bebauungsplan liegt für den überwiegenden Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 86 nicht vor. Eine Teilfläche geringer Größe im Südwesten des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan Nr. 56, 1. Erweiterung enthalten.

 

Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- zeigt folgende Darstellungen (s. Anlage 2):

 

-Fläche für die Landwirtschaft,

-Umgrenzung für Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft,

-Grünfläche,

-Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes,

-Hauptrad- und Fußwegverbindung.

 

Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Auf der Basis eines städtebaulichen Konzeptes, das im UBPöS am 16.09.2019 vorgestellt wird, soll der Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen gem. §§3(1) und 4(1) BauGB erarbeitet werden. Der Beschluss über die Beteiligungsverfahren soll dann im UBPöS am 28.10.2019 gefasst werden.

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Beschlussvorschlag:

 

„1. Für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 beschlossen. Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Wohnbebauung und einer Kindertagesstätte geschaffen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86

Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- mit skizziertem Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1 (239 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_2 (1637 KB)