Vorlage - V19/756/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Gemäß § 2 der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Stockelsdorf besteht der Seniorenbeirat aus 9 Mitgliedern. Davon müssen zwei Mitglieder in den Dorfschaften wohnen.
In der Vergangenheit war es mitunter problematisch, ausreichend Mitglieder aus den Dorfschaften für eine Mitarbeit im Seniorenbeirat zu gewinnen.
Der Seniorenbeirat beantragt daher, die Vorschrift in § 2 von einer Muss- in eine Sollvorschrift umzuwandeln.
Sollvorschriften sind prinzipiell Mussvorschriften. Nur wenn besondere Umstände vorliegen, kann von dieser Regelung abgewichen werden. Übertragen auf diesen Fall bedeutet dies, dass sofern nicht genügend Kandidaten aus den Dorfschaften bereitstehen, diese Mandate an Bewerber/innen aus dem Ort Stockelsdorf vergeben werden. Die mögliche Konsequenz wäre ansonsten, dass der Sitz bzw. die Sitze unbesetzt bleiben.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine Anpassung der Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, beiliegende 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der Gemeinde Stockelsdorf zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der
Gemeinde Stockelsdorf
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Seniorenbeiratssatzung 1 Nachtrag (54 KB) |