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Vorlage - V19/768/BA  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom 2030 (Version 2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
30.09.2019 
11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Im April 2019 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom 2030 (Version 2019) vorgelegt. Der NEP zeigt den grundsätzlichen Ausbaubedarf des Stromnetzes in verschiedenen Szenarien auf.

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf geprüft und zusammen mit ihren vorläufigen Prüfergebnissen sowie dem Entwurf des Umweltberichtes veröffentlicht und ein Beteiligungsverfahren eröffnet.

 

Die Maßnahmen M351 Göhl-Lübeck (Anlage 2), M49 Lübeck-Siems (Anlage 3) und M50 Lübeck-Kreis Segeberg (Anlage 4) sind in dem aktuellen Entwurf weiterhin bestätigungsfähig.

 

Schon mit der Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum 1. Entwurf wurde, wie auch im vom Kreis Ostholstein beauftragten Gutachten der Professoren Jarass und Brakelmann, eine komplette Erdverkabelung der 380-kV-Freileitung gefordert. Besonders die Dorfschaft Pohnsdorf wäre von einer Freileitung stark betroffen.

Aus naturschutzrechlicher Sicht bilden sowohl die 380-kV-Trassen als auch die noch vom Land vorgesehenen zusätzlichen Windeignungsgebiete einen starken Riegel für Zugvögel.

 

Die vollständigen Unterlagen stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter https://www.netzausbau.de/bedarfsermittlung/2030_2019/nep-ub/de.html zum Download bereit. Die Stellungnahme muss bis spätestens 16.10.2019 bei der Bundesnetzagentur eingereicht sein.

 

Deshalb wird vorgeschlagen, die Stellungnahme abschließend im Hauptausschuss zu beraten.


Beschlussvorschlag:

 

Die anliegende Stellungnahme zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom 2030 (Version 2019) wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt diese bei der Bundesnetzagentur einzureichen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

  1. Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum NEP
  2. Übersicht Streckenmaßnahme M351 Göhl – Lübeck
  3. Übersicht Streckenmaßnahme M49 Lübeck – Siems
  4. Übersicht Streckenmaßnahme M50 Lübeck – Kreis Segeberg

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich 2019-09-16 Stellungnahme entgültige Fassung (115 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Streckenmaßnahme M351 Lübeck - Göhl (1241 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Streckenmaßnahme M49 Lübeck - Siems (1262 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Streckenmaßnahme M50 Kreis Segeberg - Lübeck (1294 KB)