Vorlage - V19/770/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine
Begründung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2018 sowie die Vorschauen 2019 und 2020 ergeben eine durchschnittliche Jahresgebühr von 1,147 EUR, gerundet 1,14 EUR, je veranlagter Straßenfrontmeter.
Die durchschnittliche Gebührenobergrenze beträgt weiterhin 1,14 EUR, so dass eine Satzungsänderung nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
- Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2018 wird zur Kenntnis genommen.
- Den Gebührenvorschauen 2019 und 2020 mit einer durchschnittlichen Gebühr in Höhe von 1,14 EUR für die Jahre 2018 bis 2020 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Kalkulation 2018 Gebührenvorschau 2019 und 2020 (22 KB) |