Vorlage - V19/780/BA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 soll für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 88 ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (Anlage 1).
Derzeit ist der betreffende Bereich nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Anlass für den Aufstellungsbeschluss ist die zunehmende Beantragung von Mehrfamilienhäusern in dem ursprünglich von Einfamilienhäusern geprägten Gebiet.
Vorhaben dieser Art könnten das in der näheren Umgebung dominierende Maß der Ausnutzung der Grundstücke überschreiten und eine negative Vorbildwirkung bezüglich der Möglichkeiten der Nachverdichtung der anderen Grundstücksbereiche für das gesamte Quartier entfalten.
Das Maß der städtebaulich angemessenen Verdichtung wäre überschritten und erhebliche, bewältigungsbedürftige städtebauliche Spannungen herbeiführen.
Eine zunehmende Verdichtung würde zu einer Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke in der Umgebung führen, eine starke infrastrukturelle Belastung hervorrufen und zu einer nicht gebietsverträglichen Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs führen.
Das Quartier ist daher im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 88 städteplanerisch zu ordnen.
Zielsetzung der Planung ist es, für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes die überbaubaren Grundstücksflächen festzusetzen. Es soll pro Wohngebäude die Anzahl der Wohneinheiten beschränkt werden, eine Freiflächenstrukturierung erfolgen und rückwärtige Grundstücksbereiche sowie die Vorgartenzone – analog zu den aktuellen städteplanerischen Vorstellungen der Gemeinde – von Bebauung freigehalten werden.
Zur Sicherung der Planung wird empfohlen, in der gleichen Sitzung eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für das betroffene Areal zu erlassen (siehe Vorlage V19/781/BA).
Im Flächennutzungsplan – Neuaufstellung – ist der zu überplanende Bereich als Wohnbaufläche dargestellt (Siehe Anlage 2).
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan – Neuaufstellung –
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Geltungsbereich B-Plan 88 (327 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | B-Plan 88 Auszug FNP (577 KB) |