Vorlage - V19/794/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Seit 2010 werden in der Gemeinde Stockelsdorf einheitliche Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erhoben.
Es liegt das Kalkulationsergebnis der Niederschlagswassergebührenvorschau 2020/2021 vor (s.a. Vorlage V19/787/KA).
Danach beträgt der Gebührensatz für die Jahre 2020/2021 je m² gebührenpflichtiger Grundstücksfläche 0,48 €/m².
In der Kalkulationsperiode 2010/2011 betrug der Gebührensatz 0,55 €/m²,
In der Kalkulationsperiode 2012/2013 betrug der Gebührensatz 0,52 €/m²,
In der Kalkulationsperiode 2014/2015 betrug der Gebührensatz 0,49 €/m²,
In der Kalkulationsperiode 2016/2017 betrug der Gebührensatz 0,49 €/m²,
In der Kalkulationsperiode 2018/2019 betrug der Gebührensatz 0,36 €/m².
Beschlussvorschlag:
Die IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung vom 07.12.2009 (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 01 IV. Nachtragssatzung NSW (46 KB) |