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Vorlage - V19/810/OA  

Betreff: Antrag des Ortswehrführers vom 18.09.2019 auf Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Horsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stefan Köhler
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.11.2019 
10. Öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Mit Datum vom 18.09.2019 hat der Ortswehrführer, Herr Sven Asmußen, die Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Horsdorf beantragt (s. Anlage). Ziel der Satzungsänderung ist es, neben einer Stellvertretung weitere zusätzliche Stellvertretungen des Ortswehrführers zu ermöglichen. Diese Option bietet § 11 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) in Abhängigkeit von der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung auch Auswirkungen auf die Entschädigungen der Stellvertretungen haben wird. In § 3 Abs. 2 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf ist geregelt, dass stellvertretende Ortswehrführerinnen oder Ortswehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75% der Entschädigung der jeweiligen Wehrführung erhalten. Für Stellvertretungen der Ortswehrführer der Dorfschaften beträgt die Entschädigung 117,75 EUR/ Monat (1.413,00 EUR/ Jahr) und für die Stellvertretungen der beiden Stockelsdorfer Ortswehrführer 156,75 EUR/ Monat (1.881,00 EUR/ Jahr). Nach der derzeitigen Regelung hätte jede weitere Stellvertretung einen Anspruch auf diese Aufwandsentschädigung. Mit Blick darauf, dass die Gemeinde Stockelsdorf über insgesamt 11 Ortsfeuerwehren verfügt und weitere Anträge anderer Ortswehren folgen könnten, wird seitens der Verwaltung eine Deckelung der Aufwandsentschädigung für die Stellvertretungen der Ortswehrführer angeregt. Die Deckelung könnte so aussehen, dass pro Ortsfeuerwehr weiterhin 75% der Aufwandsentschädigung der jeweiligen Wehrführung zur Auszahlung kommen, dieser Betrag aber bei mehr als einer Stellvertretung pro Kopf aufzuteilen ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Dem Wunsch des Ortswehrführers nach Änderung der Satzung der FF Horsdorf zwecks Wahl weiterer Stellvertretungen wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung des § 3 der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern zur Beratung und Entscheidung für den Hauptausschuss vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Email des Ortswehrführers Sven Asmußen vom 18.09.2019 mit Antrag auf Satzungsänderung und Satzungsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag auf Satzungsänderung der FF Horsdorf vom 18.09.2019 (4356 KB)