Vorlage - V19/840/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Satzungen verlieren gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit.
Auch nach Inkrafttreten dieser Straßenbaubeitragssatzung (StrBBS) ab 01.01.2020 können gem. § 1 a der Satzung seit dem 01.02.2018 keine neuen sachlichen Beitragspflichten mehr entstehen.
Geltendes Satzungsrecht ist jedoch erforderlich, um die bisher noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen aus der Vergangenheit rechtssicher abzuschliessen zu können.
Die Veranlagung zu Beiträgen im Bohnrader Weg ist mit zurzeit 14 Widerspruchsverfahren durchaus streitbefangen. Ob es hier ab 2020 zu Gerichtsverfahren kommen wird, ist derzeit ungewiss.
Vom Verwaltungsgericht ist auch noch über eine Klage aus einer anderen Veranlagung zu entscheiden.
Für laufende Verfahren wegen Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlung und Verrentung) ist ebenfalls kommunales Satzungsrecht erforderlich.
Mit den Gesetzen zur Änderung des KAG hatte der Landesgesetzgeber den Gemeinden in § 8 Abs. 9 Satz 1 KAG die Möglichkeit eingeräumt, durch Satzung zu regeln, dass der Beitrag und eine Vorauszahlung auf Antrag des Beitragsschuldners durch Bescheid in eine Schuld umgewandelt werden, die in höchstens 20 Jahresleistungen zu entrichten ist. Inhaltlich handelt es sich dabei um die Möglichkeit, Stundung und Ratenzahlung zu gewähren.
Diese Möglichkeit wird in § 11 StrBBS in kommunales Satzungsrecht überführt.
Als Anlage ist das Satzungsrecht ab 01.01.2020 beigefügt.
Ggü. dem alten Satzungsrecht wurde § 11 StrBBS „Fälligkeit“ überarbeitet.
Eine Synopse ist beigefügt.
In § 13 StrBBS „Datenverarbeitung“ wird geregelt, dass Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist.
Beschlussvorschlag:
Die Straßenbaubeitragssatzung wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Satzungsrecht
Gegenüberstellung der Änderungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 01 Neufassung Straßenbaubeitragssatzung (87 KB) | |||
2 | öffentlich | 02 Synopse-Änderungen Straßenbaubeitragssatzung 1 (48 KB) |