Vorlage - V20/885/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Das Land Schleswig-Holstein stellt zurzeit die Neuaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie auf.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf waren im zweiten Entwurf noch zwei Vorranggebiete enthalten. Die Gemeinde Stockelsdorf hat zu diesem Entwurf eine Stellungnahme mit dem Inhalt abgegeben, dass weitere Windkraftgebiete zusätzlich zum bestehenden Windpark nicht für verträglich gehalten werden.
Das Beteiligungsverfahren zum dritten Entwurf hat am 13.01.2020 begonnen und endet am 13.03.2020. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird vom Land entschieden, ob es noch ein viertes Anhörungsverfahren geben wird. Auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf ist im jetzigen Entwurf noch eines der bisherigen zwei Gebiete enthalten. Das verbleibende Gebiet wurde gegenüber dem zweiten Entwurf aufgrund einer Waldabstandsfläche verkleinert. Mit 15,3 ha erreicht das Vorranggebiet gerade noch die Mindestgröße von 15 ha.
Die Verwaltung hat durch das Büro Prokom eine Stellungnahme erarbeiten lassen und diese um die rechtliche Beurteilung des RA Dr. Arndt ergänzt (Anlage 3).
Es wird empfohlen, diese zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Stellungnahme über den Kreis Ostholstein an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, sowie direkt an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, zu übermitteln.
Beschlussvorschlag:
1. Die anliegende Stellungnahme (Anlage 3) wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die anliegende Stellungnahme über den Kreis Ostholstein an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, sowie direkt an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, zu übermitteln.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlage 1 – 2. Entwurf des Regionalplanes vom August 2018
Anlage 2 – 3. Entwurf des Regionalplanes vom Dezember 2019
Anlage 3 – Stellungnahme Gemeinde Stockelsdorf
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 - Entwurf Regionalplan 2018 (807 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 2 - Entwurf Regionalplan 2019 (633 KB) | |||
3 | öffentlich | Anlage 3 - Stellungnahme Regionalplan Gemeinde Stockelsdorf (109 KB) | |||
4 | öffentlich | Anlage 3 - Stellungnahme Prokom (1420 KB) | |||
5 | öffentlich | Anlage 3 - Stellungnahme Prokom Plan 1 (8195 KB) | |||
6 | öffentlich | Anlage 3 - Stellungnahme Prokom Plan 2 (5479 KB) | |||
7 | öffentlich | Anlage 3 - rechtliche Bewertung Dr. Arndt (2426 KB) |