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Vorlage - V20/072/HA  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH und Gewinnverwendung 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Langneff / Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
07.12.2020 
20. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

 

Begründung:

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde nach den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt.

Als Ergebnis wird für das Wirtschaftsjahr 2019 ein Jahresüberschuss von 620.737,44 € (Vj. 849.936,56 €) ausgewiesen.

Die BDO AG, Lübeck, führte im Mai bis September 2020 die Jahresabschlussprüfung durch. Der Prüfungsbericht 2019 und der Geschäftsbericht 2019 können bei den Gemeindewerken resp. bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Im Ergebnis der Prüfung hat die BDO AG einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.

Die Geschäftsführung schlägt gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von 620.737,44 € wie folgt zu verwenden:

a)

120.000,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten und

b)

500.737,44 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und entspricht einer Verzinsung von 9,6 % auf das Stammkapital

zu a) Ausschüttung an die Gesellschafterin

Für Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gilt ab 2008 eine 15 %-ige Kapitalertragsteuer und hierauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Voraussetzung für die Begrenzung der Kapitalertragsteuer auf 15 % ist allerdings, dass die Trägerkörperschaft (Gemeinde Stockelsdorf) der auszuschüttenden Gesellschaft (Gemeindewerke) vor der Ausschüttung eine Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt, aus der hervorgeht, dass sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die vorliegende Bescheinigung hat eine Gültigkeit bis 31.12.2021.

 

Von dem anteiligen Jahresüberschuss, der an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden soll in Höhe von

 

120.000,00 €

 

werden bei Auszahlung gekürzt:

 

 

 

Kapitalertragsteuern 15 %

 

- 18.000,00 €

 

Solidaritätszuschlag 5,5 % (von 18.000,00 €)

 

- 990,00 €

 

Gewinnausschüttung nach Steuern

 

101.010,00 €

zu b) verbleibender Jahresüberschuss

Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 500.737,44 € soll zur Einstellung in die Rücklage verwendet werden. Einerseits ist die Energie- und Wasserversorgung sehr anlagenintensiv (hoher Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme). Dies gilt auch für die Gemeindewerke Stockelsdorf, der Anteil des Anlagevermögens beträgt hier 87 %. Je mehr dieses Anlagevermögen durch Eigenkapital finanziert wird, umso solider ist grundsätzlich die Finanzierung. Aus der beiliegenden Übersicht (Anlage 2) wird die Entwicklung der Eigenkapitalquote (Anteil Eigenkapital an der Bilanzsumme) von 1973 bis 2018 aufgezeigt. Diese zeigt die solide Finanzierung der Gemeindewerke aufgrund der in der Regel moderaten Ausschüttungspolitik der Vergangenheit. In 2019 beträgt die Eigenkapitalquote danach 62,5 % und ist somit als sehr solide zu betrachten. Andererseits stehen die Gemeindewerke als kleines Unternehmen vor den gleichen Herausforderungen wie die größeren Mitbewerber wie sinkenden Margen im Kerngeschäft, abschmelzenden Netzentgelten, volatilen Beschaffungspreisen oder steigenden Tiefbaukosten. Hinzu kommen Anwendung und Ausbau neuer Technologien, weitere gesetzliche und regulatorische Anforderungen sowie nicht zuletzt die Umsetzung der Digitalisierung, um mit dem Wettbewerb Schritt halten zu können. Zudem werden die Gemeindewerke gem. Beschluss des Aufsichtsrates vom 11. Juni 2019 zukünftig den Kernort Stockelsdorf gemeinsam mit einem Partner eigenwirtschaftlich mit Glasfaser versorgen. Der Aufbau der zugehörigen Infrastruktur ist in hohen Maße kapitalintensiv. Neben der Möglichkeit, aus thesaurierten Gewinnen Eigenkapital hierfür zu Verfügung zu stellen, stärkt eine breite Eigenkapitalbasis auch die Bonität am Kapitalmarkt und verbessert damit die Möglichkeiten für und Konditionen bei der Fremdkapitalbeschaffung.

Eine vorausschauende Rücklagenbildung stärkt hier somit neben der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeindewerke für die Zukunft auch die Möglichkeit, in Zukunftstechnologien zu investieren und den Stockelsdorfer Bürgerinnen und Bürgern, Schulen sowie der Wirtschaft vor Ort einen umfassenden Zugang zu Glasfaser-Anbindungen zu ermöglichen. Dies stärkt wiederum die Attraktivität der Gemeinde Stockelsdorf für die Zukunft.

 

Die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung ist als wichtige Entscheidung in Selbstverwaltungsangelegenheiten nach § 27 Abs. 1 Gemeindeordung zu klassifizieren und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung. Im Haushalt 2020 der Gemeinde Stockelsdorf sind unter dem Produktkonto 612010.4651000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 240.000 Euro eingeplant. Ich schlage vor, abweichend von der Empfehlung der Geschäftsführung der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH 240.000 Euro (brutto) an die Gesellschafterin abzuführen und 380.737,44 Euro zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden. Aufgrund der hohen Eigenkapitalisierung des Unternehmens ist eine Ausschüttung in dieser Höhe auch in Anbetracht der bevorstehenden Investitionen im Kontext der Breitbandversorgung vertretbar.

 

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Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"1.

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH

 

 

 

 

für das Geschäftsjahr 2019 wird mit folgenden Werten festgestellt:

 

 

 

Bilanzsumme

 

 

13.655.302,77 €

 

 

 

 

 

 

Summe der Erträge

 

8.187.585,77 €

 

 

 

 

 

 

Summe der Aufwendungen

7.566.848,33 €

 

 

 

 

 

 

Jahresüberschuss

 

620.737,44 €

 

 

 

 

 

2.

Vom Jahresüberschuss 2019 sind

 

 

 

 

 

 

 

a)      240.000,- € an die Gesellschafterin auszuschütten und

 

 

 

 

 

 

b)   380.757,44 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

 

 

 

 

Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum nächstmöglichen Termin."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n: Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden für das Geschäftsjahr 2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht des Aufsichtsrats GWS 2019 (61 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich GWS GmbH (EK 1973-2019) (275 KB)