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Vorlage - V20/083/HA  

Betreff: Beratung über die Aufstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes für die Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
19.04.2021 
15. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

Bereits in der Sitzung am 25.02.2019 hatte der JSSSK sich mit der „Sportstättenentwicklungsplanung“ befasst. In der Sitzung hatte Frau Dr. Thurn vom Institut für kooperative Planung und Sportentwicklung (ikps) aus Stuttgart zu dem Thema referiert.

 

Der JSSSK hatte die „Sportentwicklungsplanung“ zunächst an den Zukunftsarbeitskreis verwiesen.

 

Da nach meinen Informationen in der Zukunft die Förderung von Sportprojekten aus Landesmitteln offenbar verstärkt an das Vorhandensein einer qualifizierten Sportentwicklungsplanung geknüpft werden soll, schlage ich vor,  die Aufstellung eines Sportstättenentwicklungsplans zu beauftragen.

 

Grundlage einer Sportstättenentwicklungsplanung ist eine quantitative und qualitative Bestandsanalyse. Darauf aufbauend wird unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern,  Sportvereinen, Schulen, Kindertagesstätten usw. der quantitative Bedarf ermittelt (Bedarfsanalyse). In einem partizipativen Teil werden in Workshops konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet.

 

Sportstättenentwicklungsplanung ist ein fortwährender, dynamischer Prozess, der prinzipiell einer permanenten Fortschreibung und Nachsteuerung bedarf. Insbesondere die demografische Entwicklung und das regelmäßige Entstehen neuer Bewegungsformen und Trendsportarten bedingen eine ständige Anpassung resp. Neuausrichtung der Planung.  

 

 

Frau Dr. Thurn hatte in ihrem Vortrag die Kosten mit etwa 25.000 Euro benannt.

 

Mittel für eine Sportentwicklungsplanung stehen gegenwärtig im Haushalt 2021 nicht zur Verfügung; sie müssten über den I. Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.

 

Da ähnliche Projekte in Nachbargemeinden von der Aktivregion gefördert wurden, schlage ich weiterhin vor, bei der Aktivregion „Innere Lübecker Bucht“ einen Zuschuss zu beantragen. Zudem ist vorgesehen, einen Zuschuss auf Basis der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein zu beantragen. 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss und die Gemeindevertretung werden gebeten, im I. Nachtragshaushaltsplan 2021  25.000 Euro für die Aufstellung eines Sportstättenentwicklungsplans bereitzustellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n: