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Vorlage - V20/084/OA  

Betreff: Straßenverkehrsangelegenheiten; Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Ahrensböker Straße/ Dorfstraße und im weiteren Verlauf der Dorfstraße in Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:10.00 Kö. - Az. 112.714
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
19.01.2021 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit zurückgestellt   
23.03.2021 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Wie bereits im Rahmen der Sitzung des Ausschusses UBPöS am 22.06.2020 (Vorlage Nr. V20/962/OA) berichtet, handelt es sich bei der Tempo 30 Zone in der Dorfstraße (Bereich zwischen Einmündung Bohnrader Weg und Friedhof) um einen rechtswidrigen Zustand.

 

Der Kreis Ostholstein hat mit Schreiben vom 24.08.2020 eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, um wieder Rechtskonformität herzustellen. Inhaltlich sollte dieses durch eine Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Ahrensböker Straße/ Dorfstraße, die mit einer gleichzeitigen Ausweitung der Tempo 30 Zone in der Dorfstraße einhergeht, erzielt werden.

 

Während der Sitzung am 28.09.2020 zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 sind insbesondere die notwendigen Umbaumaßnahmen an der Kreuzung Ahrensböker Straße/ Dorfstraße mit den prognostizierten Kosten von rund 120.000 EUR von einigen Fraktionen kritisch hinterfragt worden. Es erging der Auftrag an die Verwaltung, nochmals mögliche Alternativen zum Kreuzungsumbau zu klären bzw. klären zu lassen. Die Gemeinde Stockelsdorf hat anschließend mit E-Mail vom 29.09.2020 weiteren Klärungs- und Gesprächsbedarf in der Sache beim Kreis Ostholstein angemeldet. Es wurden Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Auswirkungen des geforderten Rückbaus der Verschwenkung in der Ahrensböker Straße angemeldet. In der Mail wurde die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass durch eine Vorfahrtsberechtigung und Begradigung der Verkehr in der Ahrensböker Straße zunehmen und es darüber hinaus auch zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere im Bereich der Hilgendorf-Schule, führen könnte. Weiterhin wurde dem Kreis Ostholstein mitgeteilt, dass auch eine im Raum stehende Entfernung der Fußgängerbedarfsampel, die sich seit 1991 in Höhe der Erich-Kästner-Grundschule in der Dorfstraße befindet, eine nochmalige Bewertung der Situation erfordert.

 

Als unmittelbare Folge auf den bisher geschilderten Vorgang sowie weiteren Schriftwechsel und telefonische Kontaktaufnahmen hat der Kreis Ostholstein nach nochmaliger Prüfung aus verkehrsrechtlicher Sicht keine andere Möglichkeit gesehen, als unter Beibehaltung der aktuellen Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Ahrensböker Straße/ Dorfstraße die rechtswidrige Tempo 30 Zone in der Dorfstraße zwischen Bohnrader Weg und Friedhof aufzuheben. Mit Schreiben vom 23.10.2020 erging eine entsprechende neue verkehrsrechtliche Anordnung in der Sache. Die Verkehrsanordnung vom 24.08.2020 wurde aufgehoben.

 

Bezugnehmend auf die verkehrsrechtliche Anordnung vom 23.10.2020 hat die Gemeinde Stockelsdorf über ihren Rechtsbeistand Widerspruch beim Kreis Ostholstein erhoben. Ziel war es, eine Verständigung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde dahingehend zu erzielen, als dass im Ergebnis im streitbefangenen Bereich der Dorfstraße die Tempo 30 Zone durch einen Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ersetzt werden soll. Für das westlich angrenzende Wohngebiet wurde vorgeschlagen, an der Einmündung zur Friedrich-Ritzmann-Straße eine neue Tempo 30 Zone zu errichten.

 

Die Vorschläge der Gemeinde Stockelsdorf wurden seitens des Kreises Ostholstein unter Einbeziehung der Polizeidirektion geprüft. Allerdings wurden diese als rechtlich nicht haltbar bewertet, da die besonderen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht vorlägen. In diesem Kontext haben sich die zuständigen Behörden aber auch nochmals Gedanken gemacht, wie die Angelegenheit in rechtlich einwandfreier Art und Weise und auch im Hinblick auf die von der Gemeinde Stockelsdorf bislang vorgetragenen Bedenken eventuell gelöst werden könnte. Die Überlegungen laufen im Ergebnis darauf hinaus, dass die Dorfstraße im Bereich zwischen Grill-Imbiss Liane und Friedhof zur Tempo 30 Zone wird, die Vorfahrtsituation im Kreuzungsbereich Ahrensböker Straße/ Dorfstraße derart geändert wird, dass die Ahrensböker Straße Vorfahrtstraße wird, wobei ein Umbau der Kreuzung ebenso wenig gefordert wird, wie auch die Lichtsignalanlage in der Dorfstraße in Höhe der Kästner-Schule erhalten bleiben kann. Somit liegt im Ergebnis nun wieder ein neuer Entwurf analog der Verkehrsanordnung vom 24.08.2020 vor. Lediglich von der Verpflichtung an die Gemeinde Stockelsdorf, die Verschwenkung in der Ahrensböker Straße entfernen zu müssen, wird seitens des Kreises Ostholstein mittlerweile Abstand genommen.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf hat sich nunmehr zu entscheiden zwischen der Umsetzung der Verkehrsanordnung vom 23.10.2020 (Entfernung der rechtswidrige Tempo 30 Zone in der Dorfstraße zwischen Bohnrader Weg und Friedhof sowie Beibehaltung der aktuellen Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Ahrensböker Straße/ Dorfstraße) und dem Entwurf einer neuen Verkehrsanordnung vom 25.11.2020 (Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Ahrensböker Straße/ Dorfstraße ohne bauliche Veränderungen des Kreuzungsbereiches und gleichzeitige Ausweitung der Tempo 30 Zone in der Dorfstraße im Bereich zwischen Grill-Imbiss Liane und Friedhof).

Hier enden die bisherigen Ausführungen zur letzten Sitzung am 19.01.2021 unter TOP 05.

 

Während der letzten Sitzung wurde eine Vertagung der Angelegenheit beschlossen. Es wurde vereinbart, ein weiterer Gesprächstermin in "kleinerer Runde" zur Klärung und Erörterung von Detailfragen zu vereinbaren. Dieser Termin fand am 02.02.2021 statt. Hier standen der Fachdienstleiter der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Ostholstein und der Leiter der Polizeistation Stockelsdorf den von jeder Fraktion entsandten Mitgliedern sowie dem fraktionslosen Mitglied der Gemeindevertretung Rede und Antwort. Die beiden Mitarbeiter von Kreis und Polizei haben den Anwesenden die Sach- und Rechtslage erläutert und die aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht notwendige Lösung mit der Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Ahrensböker Straße/ Dorfstraße ohne bauliche Veränderungen des Kreuzungsbereiches und gleichzeitige Ausweitung der Tempo 30 Zone in der Dorfstraße im Bereich zwischen Grill-Imbiss Liane und Friedhof hervorgehoben.

 

Bereits im Jahre 2013 hat die Polizeidirektion Lübeck darauf hingewiesen, dass die Verkehrsführung an der Kreuzung Ahrensböker Straße/ Dorfstraße nicht den tatsächlichen Verkehrsströmen entspricht. Im Jahre 2013 wurde die geänderte Verkehrsführung aufgrund einer Sperrung an der Einmündung L184/ L332 temporär geändert. Die Polizei schilderte damals, dass es während des Zeitraumes der geänderten Verkehrsführung weder zu Behinderungen noch zu Stauungen in den Straßen Ahrensböker Straße, Dorfstraße und Rensefelder Weg gekommen sei. Ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit wurde die Leichtigkeit des Verkehrs immens erhöht, heißt es in den damaligen Ausführungen der Polizei weiter.

 

Zudem wird durch die vorgeschlagene Verkehrsführung auch Rechtssicherheit für die im letzten Jahr zur Schulwegsicherung angeordnete Tempo 30 Zone im Bereich der Gerhard-Hilgendorf-Schule hergestellt.

 

Während des Gesprächstermins am 02.02.2021 hat der Fachdienstleiter der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Ostholstein verkündet, dass auch bei Ausweitung der Tempo 30 Zone in der Dorfstraße die Lichtsignalanlage vor der Erich-Kästner-Schule rechtmäßig bestehen bleiben kann.

 

Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung nunmehr, den Vorschlägen des Kreises und der Polizei zu folgen. Eine Umsetzung der Maßnahmen einer neuen, im Entwurf vom 15.02.2021 vorliegenden Verkehrsanordnung der Straßenverkehrsbehörde sollte zugestimmt werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf akzeptiert die rechtliche Notwendigkeit einer Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelung in der Ahrensböker Straße und der Dorfstraße. Damit einhergehend wird auch einer Ausweitung der Tempo 30 Zone in der Dorfstraße zugestimmt. Eine entsprechende neue Verkehrsanordnung des Kreises Ostholstein, wie im Entwurf vorliegend, ist umzusetzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 3.000,00

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:                         541010.5271030

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Entwurf der verkehrsrechtlichen Anordnung des Kreises Ostholstein vom 15.02.2021