Vorlage - V21/085/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
1. Planungsanlass
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 soll für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen „Am Wasserwerk“ und „Erlenweg“ sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Innerhalb des bereits bestehenden Siedlungsgefüges ist eine städtebauliche Ordnung langfristig planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig wohnbauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Nachfrage nach Grundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern in der Gemeinde ist sehr hoch. Diese Nachfrage richtet sich nicht nur auf neue Baugebiete, sondern erstreckt sich auch auf die Bestandsgebiete.
Durch eine zunehmende bauliche Erweiterung in die rückwärtigen Grundstücksbereiche würde das Maß einer städtebaulich angemessenen Verdichtung deutlich überschritten und erhebliche, bewältigungsbedürftige städtebauliche Spannungen herbeigeführt werden.
Eine zunehmende Verdichtung würde eine Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke in der Umgebung auslösen, eine starke infrastrukturelle Belastung hervorrufen und zu einer nicht gebietsverträglichen Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs führen.
Die Gemeinde Stockelsdorf verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 das Ziel der städtebaulichen Ordnung des Gebietes und der Schaffung von gebietsverträglichen Möglichkeiten der Nachverdichtung.
2. Bisheriges Verfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 88 wurde am 18.11.2019 in der Gemeindevertretung gefasst.
Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurde am 24.08.2020 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vorberaten und am 31.08.2020 in der Gemeindevertretung gefasst. Es erfolgte außerdem die Beschlussfassung über den Wechsel in der Verfahrensführung (anstatt Regelverfahren die Führung nach § 13 a BauGB).
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 01.10. – 09.10.2020. Mit Schreiben vom 16.09.2020 wurden die Behörden zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Zeitgleich erfolgte die Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde gemäß § 11 Abs. 1 Landesplanungsgesetz.
3. Ergebnis des Beteiligungsverfahrens
Insgesamt gaben 19 Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ab.
Es ging keine Stellungnahme der Öffentlichkeit ein.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise fanden im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfes Beachtung.
Eine abschließende Entscheidung über die bisher eigegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.
4. Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplanentwurf
Änderungen auf Grundlage von Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:
- Hinweis auf die Regelungen des § 68 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei den Festsetzungen zur unterirdischen Verlegung von Versorgungsleitungen.
- Ergänzung eines Hinweises zum Grundwasserschutz unter Punkt IV der Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Punkt 8 in der Begründung.
Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Beschlussvorschlag:
- Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: siehe Anlage 1
Eine endgültige Abwägung der Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a BauGB) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlage 1: Abwägungstabelle
Anlage 2: Planzeichnung (Teil A)
Anlage 3: Textteil (Teil B)
Anlage 4: Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1: Abwägungstabelle (112 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 2: Planzeichnung (Teil A) (1004 KB) | |||
3 | öffentlich | Anlage 3: Texteil (Teil B) (87 KB) | |||
4 | öffentlich | Anlage 4: Begründung (3450 KB) |