Vorlage - V21/086/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eingebunden.
Begründung:
1. Planungsanlass
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 sollen im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik der Gemeinde Stockelsdorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere wohnbauliche Entwicklung sowie für eine Kindertagesstätte geschaffen werden.
2. Bisheriges Verfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 86 wurde am 09.09.2019 in der Gemeindevertretung gefasst.
Am 16.09.2019 wurde ein erster städtebaulicher Entwurf im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vorgestellt. Ausgehend von der Zielsetzung, insbesondere Voraussetzungen für die Realisierung von kostengünstigen Geschosswohnungsbau zu schaffen, wurde am 27.05.2020 ein konkretisiertes Konzept beschlossen.
3. Aktueller Planungsstand
In Abstimmung mit potentiellen Investoren für den Reihenhaus- und Geschosswohnungsbau, wurde das städtebauliche Konzept nochmals weiterentwickelt (siehe Anlage 1).
Das Konzept wird in der Sitzung erläutert.
Beschlussvorschlag:
Dem anliegenden städtebaulichen Entwurf wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Städtebauliches Konzept 01/2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Städtebauliches Konzept Bebauungsplan 86 Franzhörn (10809 KB) |