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Vorlage - V21/094/HA  

Betreff: Erlass der III. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf vom 08.10.2018 in der Fassung der II. Nachtragssatzung vom 10.11.2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
08.02.2021 
21. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

Am 29.10.2020 ist die Landesverordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung in Kraft getreten.

 

Aus folgenden Änderungen ergibt sich für die Gemeinde Stockelsdorf eine satzungsrechtliche Handlungsverpflichtung:

 

Bei Veröffentlichung im Internet: Fortfall des bisher obligatorischen zusätzlichen Hinweises in der Zeitung durch die Neufassung von § 4 Abs. 1 BekanntVO

 

Aufnahme eines Hinweises in den Satzungsvorschriften aufgrund der im Rahmen des förmlichen Verfahrens der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch geltenden Verpflichtung zur ergänzenden Bekanntgabe im Internet (neuer § 6 Abs. 1 Satz 3 BekanntVO)

 

Aufnahme von Hinweisen in die Hauptsatzung bezüglich der Möglichkeit der kostenpflichtigen Zusendung von Satzungen und Verordnungen und der Bereithaltung von Textfassungen am Behördensitz (neuer § 6 Abs. 2 BekanntVO)

 

Kommunen mit Internet-Bekanntmachung müssen diese Hinweise gemäß Übergangsregelung des § 6 a BekanntVO bis zum 31.03.2021 in ihre jeweiligen Hauptsatzungen aufnehmen.

 

Ein entsprechender Satzungsentwurf ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Angelegenheit wird vom Hauptausschuss am 25.01.2021 vorberaten.

 

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Beschlussvorschlag:

Die beiliegende III. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf vom 08.10.2018 in der Fassung der II. Nachtragssatzung vom 10.11.2020 wird beschlossen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n: