Vorlage - V21/127/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
- Planungsanlass
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 soll für das Gebiet westlich der Lohstraße, östlich der Grünanlage Mühlenberg, südlich vom Distelweg und nördlich der Verlängerung zur Beethovenstraße ab Lohstraße 1b die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Innerhalb des bereits bestehenden Siedlungsgefüges sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur eine städtebauliche Ordnung langfristig planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig gebietsverträgliche wohnbauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Nachfrage nach Baugrundstücken für die Bebauung mit Wohnhäusern in der Gemeinde Stockelsdorf ist sehr hoch. Diese Nachfrage richtet sich nicht nur auf neue Baugebiete, sondern erstreckt sich auch auf die Bestandsgebiete.
Durch eine zunehmende bauliche Erweiterung in die rückwärtigen Grundstücksbereiche würde das Maß einer städtebaulich angemessenen Verdichtung deutlich überschritten und erhebliche, bewältigungsbedürftige städtebauliche Spannungen herbeigeführt werden.
Eine zunehmende Verdichtung würde eine Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke in der Umgebung auslösen und eine starke infrastrukturelle Belastung hervorrufen.
- Bisheriges Verfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 90 wurde am 15.06.2020 in der Gemeindevertretung gefasst.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 26.06.2020.
- Nächster Verfahrensschritt
Zum jetzigen Verfahrensschritt wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage des anliegenden Vorentwurfes durchzuführen.
- Umstellung auf das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB
Aufgrund seiner Größe und Lage im Gemeindegebiet erfüllt das Planvorhaben die Anforderungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB:
- Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Ordnung des Plangebietes und einer maßvollen Nachverdichtung geschaffen werden. Damit handelt es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung.
- Die durch den Bebauungsplan Nr. 90 festgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt weniger als 20.000 m²; das Baugebiet selbst beläuft sich nur auf rund 6.600 m².
- Der Bebauungsplan Nr. 90 setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO sowie öffentliche Verkehrsflächen zur inneren Erschließung fest.
Der Bebauungsplan begründet somit weder die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen noch eine Zulässigkeit von Vorhaben gemäß „UVPpflichtigen Vorhaben“, Anlage 1 des Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz – LUVPG) Schleswig-Holstein vom 13.05.2003, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 13.11.2019 (GVOBI. S. 425)
- Bei den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b Baugesetzbuch (BauGB) genannten Schutzgütern handelt es sich um die „Erhaltungsziele und den Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundenaturschutzgesetzes)“.
In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich keine der vorgenannten Schutzgebiete.
Im Ergebnis kann somit festgestellt werden, dass die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB vollständig vorliegen; der vorliegende Bebauungsplan darf daher als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
In der Folge können für dieses Aufstellungsverfahren die nachstehenden Vereinfachungen und Beschleunigungen Anwendung finden:
- Verzicht auf eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einen Umweltbericht nach § 2a BauGB,
- Verzicht auf eine Eingriffs-/Ausgleichsermittlung und –bilanz,
- Verzicht auf die Angaben bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB darüber, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
- Verzicht auf die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.
Beschlussvorschlag:
- Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 für das Gebiet westlich der Lohstraße, östlich der Grünanlage Mühlenberg, südlich vom Distelweg und nördlich der Verlängerung zur Beethovenstraße ab Lohstraße 1b ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiligenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.
- Das Bauleitplanverfahren des Bebauungsplanes Nr. 90 wird auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB umgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | ||
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | ||
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | ||
Deckungsvorschlag: | ||
Anlage/n:
- Planzeichnung inkl. Textteil B
- Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 2021-05-03 Planzeichnung B-Plan 90 (3449 KB) | |||
2 | öffentlich | 2021-05-03 Begründung B-Plan 90 (1542 KB) |